Sehr geehrte Frieda,
Agnes hat zutreffend mitgeteilt, dass eine zunächst als Teilrente bezogene Altersrente nicht neu berechnet wird, wenn sie als Vollrente geleistet wird.
Für die Beitragszeiten nach dem Rentenbeginn werden Zuschläge an Entgeltpunkte ermittelt, die sich jedoch erst beim Bezug einer späteren Altersvollrente rentensteigernd auswirken.
Für die Entgeltpunkte, die nicht oder nicht mehr in Anspruch genommen wurden, erhöht sich der ursprüngliche Zugangsfaktor, d. h. es sind im Ergebnis geringere oder keine Abschläge für diese Entgeltpunkte zu berücksichtigen.
Für die zusätzlichen Entgeltpunkte, die sich bei der Altersvollrente rentensteigernd auswirken, ist der Zugangsfaktor erstmals zu bestimmen.
Sofern die sog. "Mütterrente" tatsächlich umgesetzt wird, ist der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten voraussichtlich in voller Höhe zu berücksichtigen (bei einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2014).
Sollten Sie noch weitere bzw. detailliertere Fragen haben, so wenden Sie sich zwecks Beratung an den für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung bzw. an die entsprechenden Auskunfts- und Beratungsstellen.
Mit freundlichen Grüßen