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Experten-Antwort

Mütterrente und Rente mit 63

von Frieda K03.05.2014 | 20:35
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Da ich ab 1.6.2014 Rente beantragen werde erhalte ich als Bestandsrente 4 volle Entgeltpunkte für die Kinder ohne Abzug, da keine besondere Berechnung für Bestandsrentner vorgenommen werden (Auskunft Beratung) nehme aber den geringeren Abzug für den früheren Rentenbezug in Kauf. Ab dem 1.7.2014 würde ich auch unter die Kategorie Rente mit 63 fallen und könnte abzugsfrei in Rente gehen. Ersteres ist jedoch günstiger für mich Frage - wenn ich die Bestandsrente als Teilzeitrente beantrage und somit mein Abzug geringer ausfällt, wird dann bei der beabsichtigten Vollrente neu gerechnet und verliere ich dann die vollen 4 Punkte, da ich gleich nach den Kindern wieder gearbeitet habe oder bleibt es bei der Rentenberechnung von Juni und wird lediglich die Teilrente ohne weiteren Abzug auf die volle Rente aufgestockt natürlich mit den weiteren Verischerungsbeiträgen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frieda,

Agnes hat zutreffend mitgeteilt, dass eine zunächst als Teilrente bezogene Altersrente nicht neu berechnet wird, wenn sie als Vollrente geleistet wird.

Für die Beitragszeiten nach dem Rentenbeginn werden Zuschläge an Entgeltpunkte ermittelt, die sich jedoch erst beim Bezug einer späteren Altersvollrente rentensteigernd auswirken.

Für die Entgeltpunkte, die nicht oder nicht mehr in Anspruch genommen wurden, erhöht sich der ursprüngliche Zugangsfaktor, d. h. es sind im Ergebnis geringere oder keine Abschläge für diese Entgeltpunkte zu berücksichtigen.

Für die zusätzlichen Entgeltpunkte, die sich bei der Altersvollrente rentensteigernd auswirken, ist der Zugangsfaktor erstmals zu bestimmen.

Sofern die sog. "Mütterrente" tatsächlich umgesetzt wird, ist der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten voraussichtlich in voller Höhe zu berücksichtigen (bei einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2014).

Sollten Sie noch weitere bzw. detailliertere Fragen haben, so wenden Sie sich zwecks Beratung an den für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung bzw. an die entsprechenden Auskunfts- und Beratungsstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Agnesam 04.05.2014 | 18:20
Hallo Frieda, so isr es. Es findet ein Wechsel von Teil- in Vollrente statt. Der Rentenbeginn bleibt unverändert. Eine Neuberechnung der Rente erfolgt auch nicht. Soweit während des Teilrentenbezuges Beiträge entrichtet worden sind werden diese durch einen Zuschlag berücksichtigt. Agnes
Deutsche Rentenversicherung
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