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Experten-Antwort

Mütterrente und Versorgungsausgleich Ehegatte

von sandhas5026.10.2019 | 12:21
89 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag Meine Frage ist Folgende: Durch die Mütter Rente können Väter vom Versorgungsausgleich ein Teil wieder bekommen. Ich habe 3 Kinder geb 1981 1983 und 1988 Wenn ich jetzt dies angehen möchte und neu Berechnen lassen will, habe ich dann zum Schluss mit Nachteile zu rechnen. Ich bin Rentner dazu Schwerb. mit 100% und beziehe eine Rente von jetzt 800,00 Euro

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sandhas50,

W*lfgang hat den Sachverhalt bereits zutreffend eingeschätzt.

Bitte lassen Sie sich zu den Details persönlich beraten und stellen danach ggf. einen Antrag auf Überprüfung des Versorgungsausgleiches beim Familiengericht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Moritzam 26.10.2019 | 19:56
Naja, es kommt alles wieder auf den Prüfstand. Je nach Umstand, kann das auch nach hinten losgehen. Ich habe die Finger davon gelassen, da Madame von der Betriebsrente nichts abbekommen hatte.
W°lfgangam 26.10.2019 | 21:14
Hallo sandhas50, ich gehe davon aus, das der Versorgungsausgleich (VA) vor 2009 durchgeführt worden ist. Damit wird eine komplette Neuberechnung ALLER damals auszugleichen Ansprüche vorzunehmen sein ...Rente, Betriebsrente, Beamtenversorgung, private Rentenansprüche. Die Bewertung eines neuen nur rentenrechtlichen Ausgleichs ist relativ einfach: die EX hat für die Kinder inzwischen knapp 150 EUR mehr Rente im Ehezeitraum erhalten (unterstellt, alle 3 Kinder sind bis Alter 2,5 Jahre in der Ehezeit erzogen worden), somit zu Ihren Gunsten ein geringerer Abzug (rd. 75 EUR Brutto-Rente, ohne KV-PV-Abzug, ohne etwaigen Rentenabschlag bei der EM-Rente) sich ergeben würde. Aber Vorsicht, wenn damals noch andere zu teilende Ansprüche zu berücksichtigen sind ...die Höhe Ihrer Rente spricht eigentlich dagegen. Erstinfo - was geht da noch - holen Sie sich in der nächsten Beratungsstelle ab, die grob die aktuelle Situation/VA-Neuberechnung bewerten könnte. Im Detail geht das dann einfach via Abänderungsantrag beim Amtsgericht oder auch nur mit anwaltlicher Hilfe/Rat, wenn div. alte Ausgleichsansprüche noch neu zu bewerten wären. Gruß w.
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