Hallo deniz,
ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von KSC anschließen.
Ich kann ohne die persönlichen Daten Ihrer Mutter nicht feststellen, ob für sie bereits eine Versicherungsnummer vergeben wurde. Die Weitergabe von persönlichen Daten soll aber auch nicht im Forum erfolgen. Dies könnten Sie über Ihren Rentenversicherungsträger klären. Gegebenfalls wäre bei einer Antragstellung eine Versicherungsnummer zu vergeben.
Zeiten der Kindererziehung können grundsätzlich nur für die Zeiten anerkannt werden, in denen die Kinder in Deutschland erzogen wurden. Der Aufenthalt in Deutschland ist gegebenfalls durch Meldebescheinigungen für die Mutter und die Kinder zu belegen.
Die Geburtsdaten sind natürlich zu belegen. Hierzu wird der zuständige Rentenversicherungsträger die geeigneten Unterlagen (zum Beispiel Nüfus) von Ihrer Mutter anfordern.