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Experten-Antwort

Mütterrente Unklarheiten

von deniz20.12.2018 | 16:24
187 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen & Herren, meine Mutter kam 1990 aus der Türkei nach Deutschland zu Ihrem Ehegatten. Sie nahm 4 minderjährige Kinder mit und bekam hier ein Fünftes. Versichert war sie seit dem über ihren Ehegatten und war nie Erwerbstätig. Hierbei konnte ich bisher folgende Fragen nicht klären: - hat sie dennoch eine eigene Sozialversicherungsnummer oder muss diese erst beantragt werden? (oder ist das verbunden mit dem Ehemann?) - zählen nur die in Deutschland geborenen Kinder in die Muetterrente mit ein? Die Kinder kamen teilweise im Grundschulalter und Kindergartenalter nach Deutschland und haben hier auch die normale Bildungskette durchlebt und sind Arbeitstätig geworden. - Geburtsurkunden gabs in dem Dorf in dem sie gelebt hat nicht. Die kinder wurden jedoch bei der Einwanderung mit Lichtbildern in Ihrem Pass eingetragen (mit namen & Geburtsdaten etc.) Reicht dieses Dokument & ein türkischer Familienpass als Nachweis der Mutterschaft aus? Vielen Dank im Vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo deniz,

ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von KSC anschließen.

Ich kann ohne die persönlichen Daten Ihrer Mutter nicht feststellen, ob für sie bereits eine Versicherungsnummer vergeben wurde. Die Weitergabe von persönlichen Daten soll aber auch nicht im Forum erfolgen. Dies könnten Sie über Ihren Rentenversicherungsträger klären. Gegebenfalls wäre bei einer Antragstellung eine Versicherungsnummer zu vergeben.

Zeiten der Kindererziehung können grundsätzlich nur für die Zeiten anerkannt werden, in denen die Kinder in Deutschland erzogen wurden. Der Aufenthalt in Deutschland ist gegebenfalls durch Meldebescheinigungen für die Mutter und die Kinder zu belegen.

Die Geburtsdaten sind natürlich zu belegen. Hierzu wird der zuständige Rentenversicherungsträger die geeigneten Unterlagen (zum Beispiel Nüfus) von Ihrer Mutter anfordern.

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1 Antworten

KSCam 20.12.2018 | 18:04
Ob Ihre Mutter bereits eine eigene SV Nummer hat weiß niemand im Forum, das wäre individuell zu klären. Notfalls füllen Sie das Antragsformular ohne Versicherungsnummer aus. Für die in TR geborenen Kinder kommt es letztlich darauf an wie alt diese bei Zuzug nach Deutschland waren. Die ersten beiden Lebensjahre (ab Januar die ersten 2,5 Jahre) zählen als Erziehungszeit. Somit bringen Kinder die beim Zuzug nach D bereits älter als 2 1/2 Jahre waren keine Kindererziehungszeiten. Kinder die erst im Kindergarten- oder Grundschulalter nach D kamen bringen Ihrer Mutter rententechnisch nichts. Vielleicht gibt es ja auch bei der türkischen Rente so was wie unsere Kindererziehungszeiten? Aber dies alles ist letztlich individuell zu klären, es braucht Geburtsnachweise (nüfüs?) und auf jeden Fall die Meldebescheinigung ab wann Mutter und Kinder in D leben.
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