Kann ein bereits erfolgter ( Scheidung ) Versorgungsausgleich - Kinder wurden der Mutter betr. Rentenzeiten zugesprochen - nach Inkrafttreten d. Gesetzes zum 01.07.2014 neu aufgelegt / berechnet werden ? Und wenn ja, sind die Fam. Gerichte f. diesen Ansturm sodann gerüstet. Danke
Einen Überprüfungsantrag können Sie - mit allen Risiken und Nebenwirkungen - beim Familiengericht beantragen.
Ob es einen Ansturm gibt und ob die Gerichte darauf vorbereitet sind, wird Ihnen kein DRV Mitarbeiter sagen können.
Wir sind froh, dass wir zumindest bei diesem Thema derzeit außen vor sind und lediglich ein etwaiges neues Urteil umsetzen müssen.
Hallo Vaterrente,
im Hinblick auf den Zugewinn aus 'Mütterrente' will wohl überlegt sein, ob nicht ein alter Versorgungsausgleich (vor 2009) ein deutliches Malus bei einer etwaigen Betriebsrente mit sich bringt – da wird alles komplett neu aufgerollt. Erfahrene Anwälte können den Betriebsrententeil errechnen - für den Teil der Mütterrente im Konto der Ex können die DRV-Beratungsstellen und auch wissende Rathäuser/Versicherungsämter Hilfestellung leisten.
Gruß
w.
...Tipp: lassen Sie sich zunächst nur für das eigene Rentenkonto den Versorgungsausgleich neu rechnen (aus dem Konto der Ex bekommen Sie keine Auskunft!) - da können schon Überraschungen liegen, vielleicht eher zu Ihren Gunsten. Zweizeiler an die DRV reicht - oder, eben die nächste Beratungsstelle leitet es in die Wege.
Vaterrente :-) ?
Jetzt melden sich Väter, die sich nie um das Wohl ihrer Kinder kümmerten (von Alimente ganz zu schweigen) und nun wollen die damit provotieren?
Schämt euch ihr Männer.
Hallo Vaterrente,
sofern sich der Wert eines Anrechts, für das ein Versorgungsausgleich (VAG) durchgeführt wurde, wesentlich ändert (Wertgrenzen), kann grundsätzlich beim Familiengericht eine Abänderung des VAG beantragt werden.
Die erhöhte Bewertung der Kindererziehung bei Geburten vor dem 1.1.1992 führt zu einer Änderung des Anrechts in der Rentenversicherung. Ob aber auch die erforderlichen Wertgrenzen für eine Abänderung erfüllt sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Es muss aber auf jeden Fall noch folgendes beachtet werden:
1. Sofern der ursprüngliche VAG noch nach dem alten VAG-Recht durchgeführt wurde, werden alle Versorgungsanrechte aus dieser Entscheidung bei der Abänderung nach neuem VAG-Recht bewertet und ausgeglichen. Dies bedeutet, dass sich die Abänderung insgesamt auch negativ auswirken kann.
2. Falls die Erstentscheidung nach dem neuen VAG-Recht getroffen wurde, kann eine Abänderung nur für das Rentenanrecht beantragt werden.
Ob die Familiengerichte gerüstet sind, wird Ihnen in der Rentenversicherung keiner sagen können.
Vaterrente :-) ?
Jetzt melden sich Väter, die sich nie um das Wohl ihrer Kinder kümmerten (von Alimente ganz zu schweigen) und nun wollen die damit provotieren?
Schämt euch ihr Männer.
Hallo Hella, da haben Sie aber Ihren großen Kamm rausgeholt!
Ein alleinerziehender Vater von Zwillingen, deren Mutter bei der Geburt verstorben ist, wird auch dankbar sein, dass die sogen. "Mütterente" auch für Väter gilt, denen die Kindererziehungszeiten zu Recht anerkannt worden sind.
Dass es schwarze Schafe unter uns Männern gibt, die sich jetzt zB durch Neuaufrollen eines VAG-Verfahrens einen geringeren Malus erhoffen, steht ausser Frage. Dennoch sind es nicht alle Männer.
Ein weiteres Beispiel, ohne die o.g. Tragik:
Nehmen wir eine selbstständige Mutter, die Vollzeit gearbeitet hat und Ihrem arbeitslosen (oder vielleicht freiwilligem Haus-)Mann die Erziehungszeiten "überlassen" hat, da Ihr u.a. die Berücksichtigungszeiten aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit abgelehnt worden wären. Der Vater hat nun ein ebensolches Recht auf die 2 EP pro vor '92 geb. Kind. Das kann ja kaum ungerecht sein.
Laut aktueller Statistik wird jede dritte Ehe geschieden, d.h. aber auch dass zwei von drei Ehen bis zum Schluss halten! ;o)
Vaterrente :-) ?
Jetzt melden sich Väter, die sich nie um das Wohl ihrer Kinder kümmerten (von Alimente ganz zu schweigen) und nun wollen die damit provotieren?
Schämt euch ihr Männer.
Na ja, die Krux an der Geschichte liegt doch nur daran, das eine 1 X getroffene Entscheidung in gültiger Ehe, wem die Kindererziehungszeiten zugeschlagen werden - nach einer Scheidung nicht mehr zu koorigieren sind.
Hallo Hella, da haben Sie aber Ihren großen Kamm rausgeholt!
Ein alleinerziehender Vater von Zwillingen, deren Mutter bei der Geburt verstorben ist, wird auch dankbar sein, dass die sogen. "Mütterente" auch für Väter gilt, denen die Kindererziehungszeiten zu Recht anerkannt worden sind.
Dass es schwarze Schafe unter uns Männern gibt, die sich jetzt zB durch Neuaufrollen eines VAG-Verfahrens einen geringeren Malus erhoffen, steht ausser Frage. Dennoch sind es nicht alle Männer.
Ein weiteres Beispiel, ohne die o.g. Tragik:
Nehmen wir eine selbstständige Mutter, die Vollzeit gearbeitet hat und Ihrem arbeitslosen (oder vielleicht freiwilligem Haus-)Mann die Erziehungszeiten "überlassen" hat, da Ihr u.a. die Berücksichtigungszeiten aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit abgelehnt worden wären. Der Vater hat nun ein ebensolches Recht auf die 2 EP pro vor '92 geb. Kind. Das kann ja kaum ungerecht sein.
Laut aktueller Statistik wird jede dritte Ehe geschieden, d.h. aber auch dass zwei von drei Ehen bis zum Schluss halten! ;o)
Schwarze Schafe müßten mal geschohren werden. Die unten angefürten Beispiele sind akzeptabel
Hallo Hella, da haben Sie aber Ihren großen Kamm rausgeholt!
Ein alleinerziehender Vater von Zwillingen, deren Mutter bei der Geburt verstorben ist, wird auch dankbar sein, dass die sogen. "Mütterente" auch für Väter gilt, denen die Kindererziehungszeiten zu Recht anerkannt worden sind.
Dass es schwarze Schafe unter uns Männern gibt, die sich jetzt zB durch Neuaufrollen eines VAG-Verfahrens einen geringeren Malus erhoffen, steht ausser Frage. Dennoch sind es nicht alle Männer.
Ein weiteres Beispiel, ohne die o.g. Tragik:
Nehmen wir eine selbstständige Mutter, die Vollzeit gearbeitet hat und Ihrem arbeitslosen (oder vielleicht freiwilligem Haus-)Mann die Erziehungszeiten "überlassen" hat, da Ihr u.a. die Berücksichtigungszeiten aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit abgelehnt worden wären. Der Vater hat nun ein ebensolches Recht auf die 2 EP pro vor '92 geb. Kind. Das kann ja kaum ungerecht sein.
Laut aktueller Statistik wird jede dritte Ehe geschieden, d.h. aber auch dass zwei von drei Ehen bis zum Schluss halten! ;o)
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Schwarze Schafe müßten mal geschohren werden. Die unten angefürten Beispiele sind akzeptabel
Hallo Hella, da haben Sie aber Ihren großen Kamm rausgeholt!
Ein alleinerziehender Vater von Zwillingen, deren Mutter bei der Geburt verstorben ist, wird auch dankbar sein, dass die sogen. "Mütterente" auch für Väter gilt, denen die Kindererziehungszeiten zu Recht anerkannt worden sind.
Dass es schwarze Schafe unter uns Männern gibt, die sich jetzt zB durch Neuaufrollen eines VAG-Verfahrens einen geringeren Malus erhoffen, steht ausser Frage. Dennoch sind es nicht alle Männer.
Ein weiteres Beispiel, ohne die o.g. Tragik:
Nehmen wir eine selbstständige Mutter, die Vollzeit gearbeitet hat und Ihrem arbeitslosen (oder vielleicht freiwilligem Haus-)Mann die Erziehungszeiten "überlassen" hat, da Ihr u.a. die Berücksichtigungszeiten aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit abgelehnt worden wären. Der Vater hat nun ein ebensolches Recht auf die 2 EP pro vor '92 geb. Kind. Das kann ja kaum ungerecht sein.
Laut aktueller Statistik wird jede dritte Ehe geschieden, d.h. aber auch dass zwei von drei Ehen bis zum Schluss halten! ;o)
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