Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mütterrente witwenpension

von Gerhard P.23.09.2014 | 21:24
1917 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine mutter hat zwei kinder vor 1992 erzogen. Sie hat 650 euro bruttorente und würde laut bescheid 2 Entgeldpunkte gutgeschrieben. Daneben bezieht sie noch eine Witwenpension (Vater war polizeibeamte) von netto 1150 euro Die frage ist ob sie die volle Gutschrift von 2 Entgeldpunkten behalten kann ? Vielen Dank für die beantwortung im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerhard P.,

leider können/dürfen wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung keine Fragen zum Beamtenversorgungsrecht beantworten. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich mit Ihrer Frage direkt an Ihren zuständigen Versorgungsträger zu wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

8 Antworten

WWam 23.09.2014 | 21:27
ja, kann sie behalten, denn die eigene Rente liegt dann noch immer unter dem Freibetrag.
W*lfgangam 23.09.2014 | 22:12
Hallo Gerhard P., hier dürfte als (Anrechnungs-)Vorschrift: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html (Abs. 3 Punkt 2.) infrage kommen, wonach auf ein Witwengeld 'eigene Renten' (und somit auch deren Erhöhungen/'Mütterrente') nicht anzurechnen sind. Bei Nichtwitwengeldberechtigten (nur Unterhaltsbeitrag) sieht es schon wieder anders aus. Genaueres entnehmen Sie dem bisherigen Versorgungsbescheid (wie die eigene Rente bisher berücksichtigt/nicht/anrechenbar war) oder fragen bei der Versorgungsdienststelle nach. Wahrscheinlich ist auch in dem Versorgungsbescheid der Hinweis enthalten, sämtliche Einkommensänderungen umgehend mitzuteilen. Gruß w.
Schießl Konradam 24.09.2014 | 09:14
Als Rentner habe ich sehr viel Zeit, deshalb mein Hinweis als Ergänzung so könnte es sein: Bruttorente 650 minus 14% anstelle von Netto , somit - 91 559 Anrechnung, davon anrechnungsfrei das 26,4fach des Rentenwertes 28,61 =755, da ist noch Platz für 196( 755- 559) 196 Euro. Die Witwenpension würde um 40% des Anrechnungs PFLICHTIGEN Betrages ge- kürzt Der Revisor hier wird,s schon nachrechnen. MfG.
B´sonam 24.09.2014 | 11:34
Zitat von Schießl Konrad anzeigen
ja, kann sie behalten, denn die eigene Rente liegt dann noch immer unter dem Freibetrag.
Als Rentner habe ich sehr viel Zeit, deshalb mein Hinweis als Ergänzung so könnte es sein: Bruttorente 650 minus 14% anstelle von Netto , somit - 91 559 Anrechnung, davon anrechnungsfrei das 26,4fach des Rentenwertes 28,61 =755, da ist noch Platz für 196( 755- 559) 196 Euro. Die Witwenpension würde um 40% des Anrechnungs PFLICHTIGEN Betrages ge- kürzt Der Revisor hier wird,s schon nachrechnen. MfG.
Nachdem Sie ja nach eigenen Angaben als Rentner viel Zeit haben, empfehle ich Ihnen, mal den Unterschied Zwischen "Pension" und "Rente" zu googeln ;-) Ihre Antwort ist bezogen auf die Frage von Gerhard P. leider falsch... (Warum weiß ich nur, dass da jetzt gleich irgendein "aber eigentlich habe ich doch Recht" Beitrag kommt ?!?! ;-) ) Nichts für ungut, Gruß B´son
Schießl Konradam 24.09.2014 | 22:54
Zitat von B´son anzeigen
Als Rentner habe ich sehr viel Zeit, deshalb mein Hinweis als Ergänzung so könnte es sein: Bruttorente 650 minus 14% anstelle von Netto , somit - 91 559 Anrechnung, davon anrechnungsfrei das 26,4fach des Rentenwertes 28,61 =755, da ist noch Platz für 196( 755- 559) 196 Euro. Die Witwenpension würde um 40% des Anrechnungs PFLICHTIGEN Betrages ge- kürzt Der Revisor hier wird,s schon nachrechnen. MfG.
Nachdem Sie ja nach eigenen Angaben als Rentner viel Zeit haben, empfehle ich Ihnen, mal den Unterschied Zwischen "Pension" und "Rente" zu googeln ;-) Ihre Antwort ist bezogen auf die Frage von Gerhard P. leider falsch... (Warum weiß ich nur, dass da jetzt gleich irgendein "aber eigentlich habe ich doch Recht" Beitrag kommt ?!?! ;-) ) Nichts für ungut, Gruß B´son
B`on, vielen Dank für Ihren klärenden Beitrag. den Sie mit Anstand schrieben, auch wenn mein Hinweis nicht stimmte. Gebe zu, es war bei mir eine Vermutung nachdem ich las, das eigene Einkommen erreicht den Freibetrag von 755,30 nicht, habe hier noch nie die Zahl 26,4 fache des Rentenwertes, gelesen. googeln ist nicht mein Gebiet. MfG.
Gerhard P.am 25.09.2014 | 12:42
habe heute mit der Bezügestelle telefoniert Die Mütterrente wird nicht angerechnet.
Gerhard P.am 25.09.2014 | 12:42
habe heute mit der Bezügestelle telefoniert Die Mütterrente wird nicht angerechnet.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026