Als Rentner habe ich sehr viel Zeit, deshalb mein Hinweis als Ergänzung so könnte es sein:
Bruttorente 650 minus 14% anstelle von
Netto , somit - 91 559 Anrechnung, davon anrechnungsfrei das 26,4fach des Rentenwertes 28,61 =755, da ist noch Platz für 196( 755- 559) 196 Euro.
Die Witwenpension würde um 40% des
Anrechnungs PFLICHTIGEN Betrages ge-
kürzt
Der Revisor hier wird,s schon nachrechnen.
MfG.
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Nachdem Sie ja nach eigenen Angaben als Rentner viel Zeit haben, empfehle ich Ihnen, mal den Unterschied Zwischen "Pension" und "Rente" zu googeln ;-)
Ihre Antwort ist bezogen auf die Frage von Gerhard P. leider falsch...
(Warum weiß ich nur, dass da jetzt gleich irgendein "aber eigentlich habe ich doch Recht" Beitrag kommt ?!?! ;-) )
Nichts für ungut,
Gruß
B´son
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B`on, vielen Dank für Ihren klärenden Beitrag. den Sie mit Anstand schrieben, auch wenn mein Hinweis nicht
stimmte.
Gebe zu, es war bei mir eine Vermutung nachdem ich las, das eigene Einkommen erreicht den Freibetrag
von 755,30 nicht, habe hier noch nie die Zahl 26,4
fache des Rentenwertes, gelesen.
googeln ist nicht mein Gebiet.
MfG.