Hallo kleine Ratte,
grundsätzlich sind die maschinellen Läufe zur Berücksichtigung der Mütterrente bei allen Rentenversicherungsträgern durchgeführt worden.
Folgende Gründe können dazu geführt haben, dass Sie noch keinen Bescheid bekommen haben:
- Falls Sie die Kinder jeweils im 12. Kalendermonat nach der Geburt nicht erzogen hätten, hätten Sie keinen Anspruch auf die Mütterrente.
- In Ihrem Rentenversicherungskonto ist ein technischer Fehler, der die maschinelle Erledigung Ihres Falles verhindert hat. Dann müsste der Bescheid manuell angewiesen werden.
Sofern Sie Klarheit wollen, sollten Sie telefonisch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nachfragen. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.