Guten Morgen,
an dieser Stelle möchte ich ausführen, dass die geplante Mütterrente nach wie vor nur ein Gesetzesvorhaben ist und die weiteren Ausführungen nur zutreffen, wenn der Gesetzesvorschlag in der Form auch umgesetzt wird.
Die Gewährung der Mütterrente würde in diesem Fall dazu führen, dass Witwer einen grundsätzlich höheren Witwerrentenanspruch haben und somit nach Einkommensanrechnung ab dem 01.07. auch eine höhere Witwerrente bekommen würden.
Mit freundlichen Grüßen