Hallo,
ich bin verbeamtet auf Lebenszeit und habe nachweislich 58 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt. Nun kann ich mich entscheiden, ob ich mir die von mir geleiteten Beiträge (also nicht die vom Arbeitgeber) auszahlen lassen kann. Ich war in den Jahren 1998 bis 2002 als Angestellter tätig. Damals wurden die Rentenbeiträge in die Rentenkasse bereits versteuert (soweit ich das weiß). Muss ich nun die Rückerstattung der Rentenbeiträge erneut versteuern oder einen Teil hiervon versteuern?
über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
beste Grüße
R. T.