Dieses ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Inwieweit Beträge aus einer Beitragserstattung zu versteuern sind, ist Sache der Finanzverwaltung.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Sie daher an dieser Stelle an das für Sie zuständige Finanzamt bzw. Ihren Steuerberater verweisen.