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Experten-Antwort

Muss die Beitragserstattung der Rentenversicherung versteuert werden?

von Roman T.06.02.2014 | 10:21
1851 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich bin verbeamtet auf Lebenszeit und habe nachweislich 58 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt. Nun kann ich mich entscheiden, ob ich mir die von mir geleiteten Beiträge (also nicht die vom Arbeitgeber) auszahlen lassen kann. Ich war in den Jahren 1998 bis 2002 als Angestellter tätig. Damals wurden die Rentenbeiträge in die Rentenkasse bereits versteuert (soweit ich das weiß). Muss ich nun die Rückerstattung der Rentenbeiträge erneut versteuern oder einen Teil hiervon versteuern? über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. beste Grüße R. T.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dieses ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Inwieweit Beträge aus einer Beitragserstattung zu versteuern sind, ist Sache der Finanzverwaltung.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Sie daher an dieser Stelle an das für Sie zuständige Finanzamt bzw. Ihren Steuerberater verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Gigiam 06.02.2014 | 13:02
Hallo Roman, der Experte hat natürlich Recht. Hier ist kein Forum für Steuerfragen. Unabhängig davon kann ich sagen, dass eine Beitragserstattung nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehört und daher nicht zu versteuern ist. Rundschreiben vom Bundesfinanzministerium vom 19.8.2013, Randziffer 197, ergangen auch an die DRV Bund Gigi
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