Hallo Peter,
die eigene Altersrente wird als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Eine Überzahlung kann grundsätzlich von der Rentenversicherung zurückgefordert werden.
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Hallo Peter,
die eigene Altersrente wird als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Eine Überzahlung kann grundsätzlich von der Rentenversicherung zurückgefordert werden.
Die von Ihnen angewandte "Logik" ist nicht hinnehmbar. Grundsätzlich ist beim Rentenempfänger von einem/r interessierte Laien auszugehen der sich um seine finanziellen Angelegenheiten auch kümmert. Das heißt, dass er/sie sich fachliche Hilfe organisiert, falls dies nicht der Fall ist. Außerdem gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, dass Bescheide an einen Betreuer oder eine Person mit entsprechender Vollmacht gesandt werden, die sich dann im Auftrag des/der Rentners/in um dessen Angelegenheiten kümmert. Sich bloß zurücklehnen und die Rente zu kassieren ohne jemals die Bescheide gelesen zu haben und darauf zu vertrauen, dass alles in Ordnung ist reicht hier nicht aus. Über die Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten wird JEDER Rentenempfänger mit dem entsprechenden Rentenbescheid informiert, in diesem Fall sogar zwei mal (Witwen- und Altersrentenbescheid!). Die meisten sind allerdings nicht mal in der Lage über die Zeile in dem der Betrag der Zahlung genannt ist hinaus zu lesen und rufen dann direkt bei der DRV an, wann die erste Zahlung erfolgt obwohl dies in der nächsten Zeile steht. Soviel dazu...Ja, der Rentenbescheid ist für manch einen Rentenbezieher kompliziert zu lesen und kaum jemand macht sich die Mühe. Das bedeutet aber nicht, dass man ihn nicht lesen sollte, sondern nur, dass man sich eben Hilfe holen MUSS, wenn man den Inhalt nicht versteht. Kostenlose Hilfsangebote gab es auch schon 1996.Werte Rentenuschi, auch ich habe bisher darauf vertraut, dass die Erhöhung der Mütterrente meiner Mutter automatisch berücksichtigt wurde und dass somit kein Handlungsbedarf unsererseits bestand. Vermutlich bin ich aber auch nur zu dämlich, nicht wahr, werte Rentenuschi? Und von einer achzigjährigen oder noch älteren Frau, die vielleicht sogar dement ist, zu verlangen, dass sie selbst erkennen muss, dass ihr Rentenbescheid eventuell von einer fachkundigen Person überprüft werden muss, ist an Unverschämtheit und Arroganz nicht mehr zu toppen. Ich wünsche Ihnen ein hohes Alter mit allen dazu gehörenden altersbedingten Einschränkungen. Mal sehen, wie klar Sie dann noch denken können. MfG
Ich habe schon häufiger festgestellt, lieber Schorsch, dass Sie ohne jegliche Rechtskenntnis und nur emotional antworten, was aber gerade dem Fragesteller hier nicht hilft. Dieser sollte Widerspruch einreichen und die Entscheidung abwarten. Auch ich bin allerdings der Meinung, dass dieser Widerspruch abgelehnt werden wird. Letztendlich bleibt dem Fragesteller aber nur, den Widerspruchsbescheid abzuwarten. Ob Sie Schorsch das dann gerecht oder ungerecht finden, ist dabei unerheblich.Ja, der Rentenbescheid ist für manch einen Rentenbezieher kompliziert zu lesen und kaum jemand macht sich die Mühe. Das bedeutet aber nicht, dass man ihn nicht lesen sollte, sondern nur, dass man sich eben Hilfe holen MUSS, wenn man den Inhalt nicht versteht. Kostenlose Hilfsangebote gab es auch schon 1996.Werte Rentenuschi, auch ich habe bisher darauf vertraut, dass die Erhöhung der Mütterrente meiner Mutter automatisch berücksichtigt wurde und dass somit kein Handlungsbedarf unsererseits bestand. Vermutlich bin ich aber auch nur zu dämlich, nicht wahr, werte Rentenuschi? Und von einer achzigjährigen oder noch älteren Frau, die vielleicht sogar dement ist, zu verlangen, dass sie selbst erkennen muss, dass ihr Rentenbescheid eventuell von einer fachkundigen Person überprüft werden muss, ist an Unverschämtheit und Arroganz nicht mehr zu toppen. Ich wünsche Ihnen ein hohes Alter mit allen dazu gehörenden altersbedingten Einschränkungen. Mal sehen, wie klar Sie dann noch denken können. MfG
Schlauberger wie Sie, die nichts zur Klärung des Sachverhalts beizutragen haben, gibt hier schon genug. Sie sind daher nur Einer von Vielen dessen Antworten nicht mehr als ein müdes Lächeln hervorrufen.Ich habe schon häufiger festgestellt, lieber Schorsch, dass Sie ohne jegliche Rechtskenntnis und nur emotional antworten, was aber gerade dem Fragesteller hier nicht hilft.Lustig, dass ausgerechnet SIE das meinen. Im Übrigen geht es nicht vordergründig um mangelnde Rechtskenntnis, sondern um die überhebliche Art, mit der @Rentenuschi Laien die sogenannte Rechtslage erklärt. Die Sozialverbände kritisieren übrigens schon länger, dass die allermeisten Rentner nicht mitbekommen, dass ihre bisher steuerfreie Rente nach der nächsten Rentenerhöhung steuerpflichtig sein könnte. Daher fordern sie einen automatisierten Steuerabzug durch die Rententräger. @Rentenuschi und Sie finden es aber vermutlich völlig normal, dass jeder Rentner selbst die aktuellen Einkommensteuergrundfreibeträge in Erfahrung bringt und ggf. eine Steuererklärung abgibt, nicht wahr? Sie beiden sind aber auch schlau....
Unwissenheit der Leute ist aber weder der DRV noch dem Finanzamt anzulasten.. Mal eine Gegenfrage: Kennen Sie irgendeine weibliche Person, mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, die über die Mütterrente NICHT informiert war?Meine Mutter war 2014 86 Jahre alt und wusste in der Tat nichts von ihren "Mütterrenten-Ansprüchen". Und dann sind mir noch zahlreiche jüngere Mütter bekannt, die die "Mütterrente" nur aus den TV-Nachrichten kennen aber gar nicht genau wissen was das ist. Genauso verhält es sich mit der Steuerpflicht. Wie mir mal ein DRV-Mitarbeiter sagte, wissen die wenigsten Rentner darüber bescheid, dass jede Rentenerhöhung den Abstand zur Steuerpflicht geringer werden lässt und dass schon sehr viele Rentner unabsichtlich zu Steuerhinterziehern wurden. Aber SIE kennen nur bestens informierte Leute? Donnerwetter.....
Sozialverbände müssen viel fordern, dass ist deren Aufgabe. Ob und was sie aber tatsächlich erreichen steht auf einem anderen Blatt.Unwissenheit der Leute ist aber weder der DRV noch dem Finanzamt anzulasten.Das behauptet auch niemand. Man sollte aber etwas mehr Verständnis für die VIELEN (Warum sind das wohl so VIELE?) "Ahnungslosen" haben, anstatt oberlehrerhaft auf die Rechtslagen zu verweisen und die Betroffenen wie Deppen zu behandeln, die zu dämlich sind sich selbstständig über die Rechtslagen zu informieren. Sozialverbände und sogar einige Bundestagsabgeordnete haben dieses Verständnis und plädieren beispielsweise für einen Direktabzug der Einkommensteuer durch die RV-Träger, genauso wie die Arbeitgeber die Lohnsteuern ihrer Mitarbeiter einbehalten und abführen. Gefordert ist hier natürlich, wie Sie folgerichtig erkannt haben, der Gesetzgeber und nicht die DRV oder das Finazamt. Denn wenn kein Handlungsbedarf bestünde, gäbe es nicht so VIELE Ahnungslose Rentner/innen. FG
Wenn Du in den Spiegel siehst, dass über Deinem Kopf ist kein Heiligenschein, sondern nur die Zimmerlampe. Das hast Du in Deiner Selbstverliebtheit übersehen!Außerdem steht dort "jeweils aktuelle Rentenhöhe für beide Renten im SELBEN Schreiben".Das sehe ich hier nicht als erfüllt hat.MfGHmm... die Anpassung zur Alters- und Witwenrente werden grundsätzlich seit einigen Jahren im 'selben Schreiben'/Bescheid mitgeteilt. Gruß w. PS: Anekdote der heutigen Woche ...zur Unwissenheit/Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherten (siehe auch Beitrag von @KSC) Jetzt 15.000 EUR Nachzahlung (nach ein paar 'klärenden' Hinweisen von mir) fragt mich der Versicherte mit wässrigen Augen/ist schon auf dem Konto/stimmt das? Tja, wenn seit 2007 die rum. FRG-Zeiten irgendwo in den Wirren der DRV immer und immer wieder an wirklich nicht nachvollziehbaren Nichtentscheidungen gescheitert sind (die Details sind so was von peinlich/rechtlich außerhalb jeder Spur) ...dann stimmt das einfach so, was bereits bei Rentenbewilligung 2007 gegolten hätte. Schade, das nur die üblichen 4 Jahre Nachzahlung folgten – und so was von ratzfatz - ...sicher, es ginge mehr. Aber für'n Schokoriegel kann ich nicht auch noch privatrechtliche Tipps geben *g ...das, werte Lesende, hat hoffentlich keiner falsch verstanden/und weitere Optionen wurden auch ohne 2. Schokoriegel aufgezeigt :) Daher Rat an Versicherte: fragt nach, bohrt nach, holt eine 2./3. Meinung ein UND eine rechtskräftigte Entscheidung, die ggf. erneut zu hinterfragen ist ...und hört niemals auf den liebevollen Ehegatten (du bist doch durch mich mal gut versorgt), was die eigenen Rentenansprüche angeht! Gruß w. PS: letztendlich will ich damit zum Ausdruck bringen, dass DRV und andere SV-Behörden sehr gut Hand-in-Hand arbeiten können, WENN die Versicherten beide/alle Informationsmöglichkeiten nutzen - auch, um etwaige Fehlentscheidungen zu korrigieren. Wo Menschen arbeiten ...
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