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Experten-Antwort

Muß ich Auskunft erteilen?

von Nicht-Rentenbezieherin22.08.2020 | 13:57
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8 Antworten

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Ich bin knapp 66 Jahre alt und selbständig. Leider lief in meinem Leben nicht alles so wie es hätte sein können, und so hätte ich nur eine Rente von etwas über 200 Teuronen - wenn ich sie denn in Anspruch nehmen würde. Ein paar Jahre vor Rentenbeginn wurde ich über den Weg eines Jobcenters in die Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschoben. Diese erhielt ich ca. über 2 Jahre, bis ich mich selbständig machen konnte (hatte vorher auch schon selbständig neben Sozialhilfe II gearbeitet), d.h. ich verzichtete dann auf die Sozialhilfe (dann: Grundsicherung)+ Rente, die das Amt kassierte. Die bis dato ausgezahlte Rente mußte ich (auf einmal!!) zurückzahlen, was über 6000,- Euro waren. Ich war gottfroh nichts mehr mit "denen" zu tun zu haben und dachte, daß ich endgültig aus dem Schneider wäre. Jetzt kommt plötzlich ein Schreiben von der Rentenversicherung, worin ich aufgefordert werde denen "zur Überprüfung des Hinzuverdienstes seit Rentenbeginn" meine Steuerbescheide für die Jahre 2016 bis -19 zu schicken. Finanziell sieht es momentan so aus, daß ich nicht davon ausgehen muß auf die ca. 200 Euro noch mal angewiesen zu sein und möchte auch mit diesen Ämtern beim besten Willen nichts mehr zu tun haben. Meine Frage: gibt es irgendeine Verpflichtung rechtlicher Natur, die mich zwingt mein Einkommen offenzulegen? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch ich stimme @Berater zu und denke dass Sie das nur direkt mit der Stelle abklären können die die Steuerbescheide von Ihnen angefordert hat.

Hintergründe Ihres Falles sind im Forum einfach nicht bekannt.

Wenn Sie zwischen 2016 und 2019 Rentenleistungen bekommen haben, sind diese einkommensabhängig (weil vor Regelalter) und dann muss die DRV auch die Einkünfte anfordern.

Aber so ganz eindeutig ergibt sich das für mich aus Ihrer Schilderung nicht - deshalb direkt nachfragen, bevor wir im Forum spekulieren.

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7 Antworten

Studentam 22.08.2020 | 14:25
Natürlich gibt es eine rechtliche Pflicht, die § stehen sicher im Bescheid.
Nicht-Rentenbezieherinam 22.08.2020 | 14:34
Nein, da steht nichts drin von irgendwelchen Paragraphen - auch nicht auf der Rückseite versteckt, aber es macht einfach keinen Sinn, da ich doch nicht beitragspflichtig bin.
Nicht-Rentenbezieherinam 22.08.2020 | 14:34
Nein, da steht nichts drin von irgendwelchen Paragraphen - auch nicht auf der Rückseite versteckt, aber es macht einfach keinen Sinn, da ich doch nicht beitragspflichtig bin.
Grobiam 22.08.2020 | 15:03
Als Rentenbezieher, was Sie wohl in dem Zeitraum waren, sind Sie verpflichtet, dem Rententräger Auskunft über Ihr Einkommen zu erteilen. Bei Selbstständigen geschieht dies mittels Steuerbescheid(en). Diese Auflage dürfte in Ihrem Rentenbescheid gestanden haben!
Nicht-Rentenbezieherinam 22.08.2020 | 14:55
Entschuldigung: so oft wollte ich das nicht betonen. Um das nochmal zu erklären: ich habe keine Rente beantragt, will auch keine, da das mit der Steuer nur ein sinnloser Mehraufwand wäre und bin auch nicht (z.B. wegen meines Berufs, bzw. Art der Selbständigkeit) beitragspflichtig. Und nochmal: es steht auch nichts dabei wegen irgendwelchen Rechtsbelehrungen oder Mitwirkungspflicht. - Außerdem handelt es sich bei mir ja nicht um einen "Hinzuverdienst" sondern einfach um mein Einkommen für das ich Steuern bezahle.
Berateram 22.08.2020 | 15:04
Die Rentenversicherung interessiert der Hinzuverdienst ab Rentenbeginn, weil dieser Einfluss auf die Rentenhöhe haben kann. Warum man jetzt rückwirkend Ihre Steuerbescheide zur Überprüfung Ihres Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit fordert, können Sie bei der Stelle erfragen, die von Ihnen die Steuerbescheide anfordert. Ihre Auskunftspflicht ergibt sich dabei aus §60 SGB I.
Nicht-Rentenbezieherinam 22.08.2020 | 15:10
Ok, Danke soweit. Ich glaube, daß ich das am besten meinem Steuerberater übergebe, denn das ist mir zu unsinnig... Danke trotzdem.
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