Ich bin Studentin und habe seit 2 Jahren bei einem Fastfood Laden ein 400€ Job. Da ich jetzt 2 Monate Ferien habe, habe ich mir einen anderen Job ausgesucht, wo ich 2 Monate lang arbeiten kann (Brutto: 1800€). Kann mein neuer Arbeitgeber mich als "kurzfristig" anmelden? Muss ich für diesen 2 Monaten RV zahlen?
Vielen Dank
05.08.2009, 04:25
von
-_-
Kann mein neuer Arbeitgeber mich als "kurzfristig" anmelden?
Solange Sie diesen "anderen Job" tatsächlich nur für die Dauer von 2 Monaten (innerhalb eines Kalenderjahres) ausüben, dann ist diese kurzfristige Beschäftigung versicherungsfrei, d.h. Sie müssen keine RV-Beiträge zahlen. Auf die Höhe des Entgelts kommt es nicht an.
06.08.2009, 22:45
von
Tina B.
Mein neuer Chef ist der Meinung dass er mich nicht als kurzfristig anmelden kann wegen den anderen Job. Mit dem kann man sich auch nicht mehr streiten. Meine Frage ist nun dass wer entscheidet eigentlich ob ich Rentenversicherung bezahlen muss? Prüft die Deutsche RV dann oder hängt es einfach von meinem Arbeitsvertrag ab? Vielen Dank