Guten Tag,
ich habe eine Frage bezgl. eines Reha-Antrages.
Folgendes zur Vorgeschichte:
Beginn der Arbeitslosigkeit 01.01.2016
Aufnahme einer Tätigkeit zum 01.05.2017
AU seit dem 26.06.2017 wegen Verdacht auf Krebs, anschhließend weiter wegen mittelgradiger depressiver Episode.
Beginn einer Psychotherapie im Dezember 2017 bis Mai 2018 die durch mich beendet wurde, da der Therapeut nichts wahr.
Ende August 2018 erneute Aufnahme einer Therapie nach Wartezeit in der alles passt.
Am 07.08.2018 Termin beim MDK mit dem Befund erhebliche Minderung der EF. Mein Eindruck war, dass es dabei von Anfang an nur um §51 ging, dennn die Arztin hat dies mehrfach wiederholt und auch keine Fragen zu meinem aktuellen Zustand gestellt sondern nur zu meiner Vorgeschichte.
Am 14.08.2018 erhalt der Aufforderung zum Reha-Antrag durch die Krankenkasse mit 10 Woche Frist bis zum Entzug des Krankengeldes.
Ende August 2018 erneute Aufnahme einer Therapie nach Wartezeit in der alles passt.
Meinen damaligen AG, der mich in der Probezeit aufgrund einer Krebsdiagnose entlassen hat, gibt es nicht mehr da Insolvent.
Ich habe aber nur Beiträge zu RV in den letzten 5 Jahren von 01.01.2016 durch ALG, 3 Monate aus Arbeitslohn und danach seit der Krankschreibung aus Krankengeld eingezahlt. Meiner Ansicht nach also keine 36 Monate wenn ich den Antrag bis zum 26.10.2018 stellen muß und wenn dieser in einen Rentenantrag umgemünzt werden würde.
Ich fühle mich derzeit schon wesentlich besser als es bei der Begutachtung durch den MDK war und kann mir auch schon vorstellen, mich wieder aktiv um eine Arbeitsstelle bemühen zu können und mich deshalb wieder gesund schreiben zu lassen. Mein weiterer Weg wäre dann mich beim Arbeitsamt als voll arbeitsfähig zu melden.
Jetzt meine Fragen:
1. Ist das überhaupt nach der Diagnose durch den MDK möglich oder obliegt es meinem Hausarzt dies festzustellen?
2. Was geschieht wenn ich diesen Reha-Antrag stelle, und dann anschließend wieder gesund geschrieben werde vor der Aussteuerung im Deszember. Ist dies möglich?
3. Wenn ich diesen Antrag stelle und ggf an einer Reha-Maßnahme teilnehme, dabei festgestellt werden sollte dass ich eigentlich nicht erwerbsfähig bin, ab wann zählt dann der Rentenbeginn? Ab dem Tag der Antragstellung auf Reha oder am Tag der Feststellung zu Ende der Reha?
4. Wenn es der Tag der Antragstellung auf Reah ist und ich keine 36 Monate Beiträge voll habe, was gescchieht dann?
Ich danke schon jetzt im Voraus für die Antwort auf die vielen Fragen, aber ich habe keine Ahnung was ich machen soll, denn die Krankenkasse hat mir heute schon wieder ein Einschreiben geschickt in dem sie mich darauf hinweist, dass bisher kein Antrag eingegangen ist und ich diesen umgehend stellen soll.
MFG