Hallo. Ich beziehe seit zwei Jahren Erwerbsminderungsrente und habe jetzt aus einem Nachlass einen höheren Geldbetrag erhalten. Muss das gemeldet werden?
Der Rentenversicherung nicht.
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen (Grundsicherung, ALG 2), dann wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen. Die wollen davon Kenntnis haben.
Nein,
ich Rahmen des Hinzuverdienstes müssen nur Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt und vergleichbare Einkommen gemeldet werden.
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen (Grundsicherung, ALG 2), dann wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen. Die wollen davon Kenntnis haben.
Nein. Ich beziehe außer der EWR und einer kleinen Witwenrente keine Sozialleistungen! Danke für die Info
ich Rahmen des Hinzuverdienstes müssen nur Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt und vergleichbare Einkommen gemeldet werden.
Alles klar. Vielen dank für die Info
Hallo zitrone1964,
den vorangegangenen Antworten können wir uns hinsichtlich Ihrer Erwerbsminderungsrente anschließen. Da Sie aber auch noch eine Witwenrente erhalten, könnte es sein, dass Einkünfte im Zusammenhang mit der Erbschaft (Vermögenseinkommen, z. B. Zinsen) anzurechnen sind. Das ist allerdings davon abhängig, ob für Sie das neue Hinterbliebenenrecht gilt. Dieses findet Anwendung bei Tod nach dem 31.12.2001 und Eheschließung ab dem 01.01.2002 ohne jede weitere Voraussetzung oder Eheschließung vor dem 01.01.2002, wenn beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind.
Ob und in welcher Höhe sich die Erbschaft auf Ihre Witwerrente auswirkt, kann Ihnen der für Ihre Witwenrente zuständige Rentenversicherungsträger mitteilen. Melden sollten Sie das Einkommen zu Ihrer Witwenrente auf jeden Fall.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 31.07.2019, 15:20 Uhr]
den vorangegangenen Antworten können wir uns hinsichtlich Ihrer Erwerbsminderungsrente anschließen. Da Sie aber auch noch eine Witwenrente erhalten, könnte es sein, dass Einkünfte im Zusammenhang mit der Erbschaft (Vermögenseinkommen, z. B. Zinsen) anzurechnen sind. Das ist allerdings davon abhängig, ob für Sie das neue Hinterbliebenenrecht gilt. Dieses findet Anwendung bei Tod nach dem 31.12.2001 und Eheschließung ab dem 01.01.2002 ohne jede weitere Voraussetzung oder Eheschließung vor dem 01.01.2002, wenn beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind.
Ob und in welcher Höhe sich die Erbschaft auf Ihre Witwerrente auswirkt, kann Ihnen der für Ihre Witwenrente zuständige Rentenversicherungsträger mitteilen. Melden sollten Sie das Einkommen zu Ihrer Witwenrente auf jeden Fall.
OK. Vielen herzlichen Dank