Hallo Susi,
die Mitteilung für die DRV ist ausreichend. Sie sollten, sofern möglich, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe der zu erwartenden monatlichen Entgelte beifügen.
Ob Sie die WWK Versicheurng informieren müssen, kann ich nicht beurteilen. Ein Anruf bei Ihrer Versicherung wird die Frage aber klären.
Mit freundlichen Grüßen