Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Muß ich Minijob DRV und private BU-Vers. melden?

von susi25.08.2014 | 18:45
1346 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Schönen guten Abend. Ich weiß, dass diese Frage teilweise hier nicht hingehört. Aber evtl. kann mir ja trotzdem jemand Infos geben. Ich beziehe eine volle EMR als Arbeitsmarktrente. Darf also im Rahmen des Hinzuverdienstes etwas dazuverdienen. Zeitgrenze und Höhe ist mir bekannt. Frage: Ich muß doch bestimmt dem Rententräger mitteilen (Fax), dass ich einen Minijob anfange. Ich würde die Arbeitszeit,Dauer, den Stundenlohn, die Tätigkeit und den Arbeitgeber mitteilen. Ist das ausreichende? Und. Da ich eine private BU-Versicherung habe, welche zahlt, muß ich diese ebenfalls informieren? Ich habe eine bei der WWK Versicherung. Oder muß ich diese nur informieren, wenn ich zumindest wieder Teilzeit arbeite??? Vielen Dank! susi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi,

die Mitteilung für die DRV ist ausreichend. Sie sollten, sofern möglich, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe der zu erwartenden monatlichen Entgelte beifügen.

Ob Sie die WWK Versicheurng informieren müssen, kann ich nicht beurteilen. Ein Anruf bei Ihrer Versicherung wird die Frage aber klären.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 25.08.2014 | 19:27
Hallo susi, > Frage: Ich muß doch bestimmt dem Rententräger mitteilen (Fax), dass ich einen Minijob anfange. Ich würde die Arbeitszeit,Dauer, den Stundenlohn, die Tätigkeit und den Arbeitgeber mitteilen. Ist das ausreichende? Ja, Sie müssen diese Mitteilung machen, ist verpflichtender Inhalt des Rentenbescheides. Der von Ihnen vorgesehen Umfang ist ausreichend. > Da ich eine private BU-Versicherung habe, welche zahlt, muß ich diese ebenfalls informieren? Wird hier Keiner beantworten können, dazu schauen Sie in die Versicherungsbedingungen oder/und nehmen Kontakt mit dem örtlichen WWK-Vertreter auf/besser mit der Hauptverwaltung. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026