zu 1: Sofern eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, besteht kein Grund das von der Agentur für Arbeit geleistete Arbeitslosengeld I zurückzuzahlen.
Sofern einem Widerspruch oder Klage stattgegeben wird und rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente zu leisten ist, hat die Agentur für Arbeit auf die entstandene
Nachzahlung einen Erstattungsanspruch.
zu 2: Es kann eine Beschäftigung während des Rentenverfahrens wegen Erwerbsminderung aufgenommen werden.
Die Arbeitsaufnahme ist jedoch unverzüglich dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
zu 3: Bezüglich dieser Frage verweisen wir auf die Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de).
zu 4: Auch hier verweisen wir auf die zuständige Krankenkasse.