Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Muß man bei Ablehung EU-Antrag ALG1 zurückzahlen?

von ratsuchende10.06.2009 | 15:01
1976 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Muß man, wenn ein Antrag auf EU-Rente- abegelehnt wird, das bis zur Entscheidung erhaltene ALG1 (Nahtlosigkeitsregelung) wieder zurückzahlen? Darf man während der EU-Antragszeit auch eine neue Beschäftigung anfangen? Wenn Rente zeitweise bewilligt wird (z.b. 2 Jahre), habe ich nach Ablauf wieder vollen Anspruch auf ALG!? Mir stehen 12 Monate zu, könnte aber teilweise bis zur REntenentscheidung fast aufgebraucht werden! Habe ich nach Ablauf der Zeitrente auf wieder vollen Anspruch auf Krankengeld? Danke!!!!!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

zu 1: Sofern eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, besteht kein Grund das von der Agentur für Arbeit geleistete Arbeitslosengeld I zurückzuzahlen.

Sofern einem Widerspruch oder Klage stattgegeben wird und rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente zu leisten ist, hat die Agentur für Arbeit auf die entstandene

Nachzahlung einen Erstattungsanspruch.

zu 2: Es kann eine Beschäftigung während des Rentenverfahrens wegen Erwerbsminderung aufgenommen werden.

Die Arbeitsaufnahme ist jedoch unverzüglich dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.

zu 3: Bezüglich dieser Frage verweisen wir auf die Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de).

zu 4: Auch hier verweisen wir auf die zuständige Krankenkasse.

2 Antworten

Schadeam 10.06.2009 | 18:37
Ergänzung zu 2: ob Sie sich einen Gefallen damit tun, wenn Sie während des Rentenverfahrens eine neue Stelle antreten, möchte ich bezweifeln. Denn damit dokumentiert man i.d.R. dass man arbeiten kann - warum dann überhaupt das "Gedöhs" mit dem Rentenantrag und der Arbeitslosigkeit nach der "Nahrlosigkeitsregelung"?
Corlettoam 10.06.2009 | 19:26
Muß man, wenn ein Antrag auf EU-Rente- abegelehnt wird, das bis zur Entscheidung erhaltene ALG1 (Nahtlosigkeitsregelung) wieder zurückzahlen? Antwort : NEIN ! Darf man während der EU-Antragszeit auch eine neue Beschäftigung anfangen? Anwort : JA ! Allerdings wird dies den laufenden EM-Antrag nicht posotiv unterstützen sondern im Gegenteil der Bewilligung einer EM-Rente entgegen stehen. Wenn Rente zeitweise bewilligt wird (z.b. 2 Jahre), habe ich nach Ablauf wieder vollen Anspruch auf ALG!? Mir stehen 12 Monate zu, könnte aber teilweise bis zur REntenentscheidung fast aufgebraucht werden! Antwort : NEIN ! Der Restanspruch steht Ihnen defintiv zu und neuen Anspruch erwerben Sie in der zeit der EM-Rente auch. Aber nicht 12 Monate. Welchen genauen zeitlichen ALG I Anpruch Sie durch eine befristetete EM-Rente erwerben, kann ihnen nur die Agentur für Arbeit konkret sagen. Habe ich nach Ablauf der Zeitrente auf wieder vollen Anspruch auf Krankengeld? Antwort : NEIN ! Erst durch eine Arbeitsaufnahme und mindestens halb- bis 1 jährige Beschäftigung erhalten Sie wieder neuen Krankengeldanspruch.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026