Hallo,
wenn man eine Rente bekommt, muss man eine Erbschaft oder einen Lottogewinn der DRV melden.
Viele Grüße
Katrin R.
Hallo Katrin R.,
das kommt darauf an, welche Rente Sie beziehen.
Bei einer eigenen Versichertenrente wird nur Entgelt aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit als Hinzuverdienst berücksichtigt. Dazu zählt eine Erbschaft oder ein Lottogewinn sicher nicht.
Erhalten Sie eine Hinterbliebenenrente nach neuem Recht, könnte eine Erbschaft oder ein Lottogewinn evtl. Einkommen aus Vermögen darstellen und würde dann angerechnet werden.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
Katrin
Ha, ha wer sowas meldet ist selber schuld.
An Katrin und Experte,
Eine Erbschaft an sich oder ein Lottogewinn an sich, stellt noch kein Einkommen aus Vermögen dar. Jedoch die Zinsen aus dem angelegten Lottogewinn bzw. Mieteinnahmen aus einem geerbten Haus.
Ich kenn jedoch ein Beispiel, bei dem sogar die Auszahlung einer Lebensversicherung als Einnahme zählt und auf die darauffolgenden 3 Monat aufgeteilt wird. Die gilt für die sog. Härtefallregelung für Zahnersatz. Bei dieser Regelung zahlt die Krankenkasse im Härtefall den doppelten Krankenkassenanteil.
Herz1952