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Experten-Antwort

Muss man im Zulagenantrag sein Einkommen angeben?

von Tobi10.07.2014 | 12:56
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Hallo, ich habe eine Frage. Wenn sich mein Einkommen ändert? Muss ich dann dies im Dauerzulagenantrag angeben? Bzw. Woher weiß die Zulagenstelle was ich verdiene?

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Mückeam 10.07.2014 | 14:06
Kein Geld ohne Antrag - auf diese einfache Formel lässt sich die staatliche Förderung bringen: Nur wer mindestens einmal einen der standarisierten Zulagenanträge ausfüllt, erhält Grund- und/oder Kinderzulage(n). Der Antrag kommt per Post vom Riester-Vertragspartner. Darin enthalten sind bereits persönliche Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.). Sparer sollten alle Angaben genau checken! Für Grund- und Kinderzulage müssen getrennte Formulare ausgefüllt werden. Die Zulagen für die Kinder fließen automatisch an die Frau. Allerdings können Paare per Kreuzchen und Unterschriften auch bestimmen, dass der Mann die Zulagen einstreichen darf. Bevor Sparer sich an die Arbeit machen, sollten sie sich diese Unterlagen bereitlegen: Die "Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV" für das Vorjahr (eine Aufstellung Ihrer Sozialversicherungsbeträge, die das Personalbüro verschickt). Sie ist in den meisten Fällen die Grundlage zur Berechnung der Sparbetrags. Außerdem können Sparer aus ihr ihre Sozialversicherungsnummer entnehmen. Ist ein Partner mittelbar zulagenberechtigt, wird auch die Sozialversicherungsnummer des Ehepartners benötigt. Gggfs.einen Einkommensteuerbescheid, aus dem die Steuernummer und das zuständige Finanzamt hervorgeht.Darüber hinaus können weitere Dokumente nötig sein. Etwa wenn Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosen- oder Krankengeld) flossen oder der Sparer in Altersteilzeit arbeitet. Alle weiteren Schritte stehen in der Ausfüllhilfe. Dauerzulagenantrag Unter dem Punkt "H" können Sparer aus dem Antrag einen Dauerzulagenantrag machen. Damit müssen Sie nicht jedes Jahr erneut die Zulagen beantragen, das macht dann der Riester-Vertragspartner in den Folgejahren automatisch. Das spart viel Arbeit, kann aber auch Nachteile mit sich bringen: Denn wird vergessen, dem Vertragspartner wichtige Änderungen zu melden, laufen die Kunden Gefahr, nicht die volle Zulagenhöhe zu erreichen. Das ist etwa dann der Fall, wenn durch die Geburt eines Kindes zusätzliche 300 Euro Kinderzulage winken. Ich empfehle eine Rücksprache ( Beratung ) mit den Anbieter des Vorsorgeproduktes ( Verkäufer ) und Stellung eines Dauerzulagenantrages,
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