Hallo VM,
niemand kann Sie zwingen, die Altersrente zu dem im ATZ-Vertrag genannten Zeitpunkt zu beantragen. Zur Frage inwieweit sich ein Verschieben des Rentenbeginns (allein zur Vermeidung der Abschläge?) rechnet oder nicht, empfehle auch ich dringend eine individuelle Beratung vor Ort. Im Übrigen: Die "Flexirente" ist keine neue Rentenart, sondern nur das Schlagwort für eine neue Berechnungsweise bei einem eventuellen Hinzuverdienst neben der Rente. Es ist also keine Alternative zur Altersrente, sondern setzt den Anspruch auf eine solche (auch mit Abschlägen) erstmal voraus...