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Experten-Antwort

Muss man nach Ablauf der Altersteilzeit die Altersrente zwingend beantragen?

von VM25.11.2016 | 23:09
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4 Antworten

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Hallo zusammen, muss man nach dem Ende der Passivphase meiner Altersteilzeit (ATZ-Blockmodell) und somit dem Zugang zur Regelaltersrente für besonders langjährig Versicherte zwingend seine Rente beantragen? Welche Möglichkeiten wie z.B. ausstehende Kapitallebensversicherung "verfrühstücken", Flexirente ab 2017 etc.) bieten sich alternativ hierfür an? Freue mich über zahlreiche Tipps und hilfreiche Anregungen die zu einer (notwendigen) Rentenerhöhung führen, da sich meine persönliche und somit finanzielle Situation während der ATZ grundlegend verändert hat :-(. Vielen Grüße und herzlichen Dank bereits an dieser Stelle - VM

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo VM,

niemand kann Sie zwingen, die Altersrente zu dem im ATZ-Vertrag genannten Zeitpunkt zu beantragen. Zur Frage inwieweit sich ein Verschieben des Rentenbeginns (allein zur Vermeidung der Abschläge?) rechnet oder nicht, empfehle auch ich dringend eine individuelle Beratung vor Ort. Im Übrigen: Die "Flexirente" ist keine neue Rentenart, sondern nur das Schlagwort für eine neue Berechnungsweise bei einem eventuellen Hinzuverdienst neben der Rente. Es ist also keine Alternative zur Altersrente, sondern setzt den Anspruch auf eine solche (auch mit Abschlägen) erstmal voraus...

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3 Antworten

W*lfgangam 25.11.2016 | 23:41
Hallo VM, > muss man nach dem Ende der Passivphase meiner Altersteilzeit (ATZ-Blockmodell) und somit dem Zugang zur Regelaltersrente für besonders langjährig Versicherte zwingend seine Rente beantragen? Nein, der ATZ-Vertrag sieht lediglich das Ende der Beschäftigung vor. > Welche Möglichkeiten wie z.B. ausstehende Kapitallebensversicherung "verfrühstücken", Flexirente ab 2017 etc.) bieten sich alternativ hierfür an? Da stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen, selbst beim alten/einem neuen AG eine neues Beschäftigungsverhältnis einzugehen, sich alternativ Alo zu melden und noch ALG mitzunehmen ...oder eben Frühstück bei Tiffany ohne knusprigen Rententoast ;-) Allerdings sollten Sie schon rechnen lassen, ob sich die Verschiebung des Rentenbeginns/Verzicht auf die schon mögliche Rente wirklich lohnt, um später eine erhöhte Rente zu erhalten – kann ja nur aus weiteren Rentenzeiten entstehen. Auch die Krankenversicherung will in dieser Zeit bedient werden, und ggf. hängen auch Betriebsrentenansprüche von einer (erst später) laufenden Rente ab ...Näheres erfahren Sie in einem Beratungsgespräch mit der Beratungsstelle Ihres Vertrauens. > Zugang zur Regelaltersrente für besonders langjährig Versicherte Ausgehend von dieser Fragestellung (diese Rente gibt es nicht) ist vielleicht doch ein zeitnahes Beratungsgespräch angezeigt ;-) Gruß w.
schadeam 25.11.2016 | 23:37
Aus Sicht der DRV müssen Sie nicht in Rente. Sie können auch so daheim bleiben und vom Ersparten leben oder einen Job annehmen. Die Flexirente regelt den Verdienst neben der Rente. Dazu lassen Sie sich beraten wenn das Gesetz dazu in Kraft getreten ist.
VMam 27.11.2016 | 22:40
@W*lfgang Muss natürlich heissen: Altersrente für besonders langjährig Versicherte :-) und einen Beratungstermin habe ich bereits vereinbart. Viele Grüße - VM
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