Hallo Martina Müller,
inwiefern der Arbeitgeber hierzu verpflichtet ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden, da sich dies aus dem Arbeitsrecht ergeben sollte.
Es gibt jedoch die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben. Diese beinhaltet auch die Beschaffung von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz, die aus gesundheitlichen Gründen notwendig bzw. sinnvoll sind. Von Ihrer Seite sollte ein entsprechender formeller Antrag auf diese Leistung unter Beifügung eines ärztlichen Attestes und eines Kostenvoranschlages über die zu beschaffenden Hilfsmittel gestellt werden.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sind dann erfüllt, wenn mindestens 15 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden.