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Experten-Antwort

Muss mein Arbeitgeber mir einen Steh-Sitztisch zur Verfügung stellen?

von Martina Müller21.11.2012 | 08:19
18878 Ansichten
4 Antworten

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Und zwar geht es um eine Anschaffung eines Steh-Sitzarbeitstisches. Mein Arzt bzw. Physio hat mir ein Attest ausgestellt, dass ich einen ergonomischen Arbeitstisch benötige. Somit war für mich ganz klar - ein Steh-Sitzarbeitsplatz. Mein Arbeitgeber sagt nun, dass ich mit einem sehr guten ergonomischen Tisch ausgestattet bin bzw. mein Arbeitsplatz und ich somit im Moment keinen neuen Tisch erhalte (kein Steh-Sitztisch). Für mich persönlich erscheint dennoch ein Steh-Sitzarbeitstisch sinnvoller zu sein. Gibt es ein Gesetz, dass festschreibt, dass mein Arbeitgeber mir in diesem Fall einen Steh-Sitztisch beschaffen muss? Oder gibt es eine Alternative mir solch einen Tisch bezuschussen zu lassen durch die Deutsche Rentenversicherung? Möchte weiterhin natürlich auch kein "großen Streit" mit meinem Arbeitgeber verursachen, da ich in diesem Unternehmen gerne arbeite.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina Müller,

inwiefern der Arbeitgeber hierzu verpflichtet ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden, da sich dies aus dem Arbeitsrecht ergeben sollte.

Es gibt jedoch die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben. Diese beinhaltet auch die Beschaffung von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz, die aus gesundheitlichen Gründen notwendig bzw. sinnvoll sind. Von Ihrer Seite sollte ein entsprechender formeller Antrag auf diese Leistung unter Beifügung eines ärztlichen Attestes und eines Kostenvoranschlages über die zu beschaffenden Hilfsmittel gestellt werden.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sind dann erfüllt, wenn mindestens 15 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden.

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3 Antworten

santanderam 21.11.2012 | 08:58
1. Fage: nein 2. Frage: ja
Klaus-Peteram 21.11.2012 | 14:40
Natürlich können Sie von ihrem Arbeitgeber so einen Spezialtisch nicht einfordern / verlangen. Ob ihr Arzt ihnen dafür ein Attest etc. ausgestellt hat spielt dabei euch keine Rolle. Ob der AG ihnen so einen Tisch finanziert oder nicht liegt noch immer in seiner Entscheidung. Hält er dies für nicht notwendig können Sie nichts machen. Es gebe dann wie schon geschrieben die Möglichkeit wegen der Finanzierung einen Zuschuss im Rahmen der LTA zu bekommen. Aber auch dann muss ihr AG immer noch damit einverstanden sein, das so ein Spezialtisch überhaupt aufgestellt werden darf. Vielleicht geht es dem AG ja auch gar nicht ums Geld, sondern er will - aus welchen Gründen auch immer - einfach nicht das da wo sie Arbeiten so ein Tisch aufgestellt wird. Dies kann er natürlich so entscheiden. Das ist sein gutes Recht, denn es sind ja auch seine Räumlichkeiten und nicht die des Arbeitnehmers.....
???am 21.11.2012 | 15:10
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, eine ergonomische Arbeitsplatzausstattung sicherzustellen. Überwacht wird das durch die zuständige Berufsgenossenschaft. Unter einem ergonomischen Schreibtisch versteht man einen Schreibtisch, der an Ihre Körpergröße in der normalen Arbeitshaltung angepasst werden kann. Wenn Sie so etwas schon haben, läuft das Attest natürlich ins Leere. Mit diesem Attest brauchen Sie sich übrigens auch nicht an die DRV wenden. Eine rein ergonomische Ausstattung wird von dort nicht übernommen, da ja der Arbeitgeber zuständig ist. Etwas anderes ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch. Sollte Ihr Arzt (und nicht nur Sie) der Meinung sein, dass Sie so ein Teil benötigen, soll er eben ein entsprechendes Attest ausstellen. Die Kosten können dann (wenn der Gutachter den Bedarf auch sieht) von der DRV übernommen werden.
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