Muss Minijob gemeldet werden?

von
Rentnerdasein

Hallo,

ohne Anrechnung darf ja ein EU-Rentner jährlich 6300,-- Euro dazuverdienen. Muss dann so ein Job auch gemeldet werden? Hat ja keinen Einfluss auf die Rente.

von
santander

Selbstverständlich mussdie Nebentätigkeitgemeldet werden.Keinen Einfluss auf die Rente wenn sie UNTER 3 Stunden Arbeitszeit täglich bleiben und die 6300 € im Jahr nicht überschreiten. Unabhängig davon kann JEDERZEIT eine Überprüfung des Gesundheitszustandes erfolgen.

von
Gesicht

Zitiert von: santander
Selbstverständlich mussdie Nebentätigkeitgemeldet werden.Keinen Einfluss auf die Rente wenn sie UNTER 3 Stunden Arbeitszeit täglich bleiben und die 6300 € im Jahr nicht überschreiten. Unabhängig davon kann JEDERZEIT eine Überprüfung des Gesundheitszustandes erfolgen.

Kräht kein Hahn nach ob man den Job meldet.

von
Ähnlich

Ja!
Im Rentenbescheid steht nicht nur Betragshöhe und Laufzeit sondern auch Rechte und PFLICHTEN.
Tipps von Schmarotzern die nebenbei bei Bezug von xy sich nicht an Pflichten halten und somit degenerierte Sozialkompetenz zeigen sollten Sie ignorieren.

von
KSC

1) Die Meldepflicht besteht, steht auch in jedem Bescheid.

2) Jeder Minijob ist auch vom Arbeitgeber anzumelden.

3) Wenn die Grenzen eingehalten werden, würde auch nichts passieren wenn der Rentner seine Meldung vergessen hätte, denn bei einer Kontrolle würde sich herausstellen dass die Zeit- und Verdienstgrenzen eingehalten sind.
Damit würde dem vergesslichen Rentner nichts passieren.
:)

4) hört doch auf euch um Prinzipien zu streiten, schönes, gesundes WE

von
Gesicht

Zitiert von: Ähnlich

Tipps von Schmarotzern die nebenbei bei Bezug von xy sich nicht an Pflichten halten und somit degenerierte Sozialkompetenz zeigen sollten Sie ignorieren.

Kräht trotzdem kein Hahn nach.

von
W°lfgang

Hallo Rentnerdasein,

lesen Sie diesen Beitrag bis zum Ende und folgen Sie den verlinkten Beiträgen - da ist alles schon gefragt/beantwortet:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rente-86.html

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo Rentnerdasein,

wie Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen können ("Mitteilungspflichten") müssen Sie auch die Aufnahme eines Minijobs Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?