Hallo,
ohne Anrechnung darf ja ein EU-Rentner jährlich 6300,-- Euro dazuverdienen. Muss dann so ein Job auch gemeldet werden? Hat ja keinen Einfluss auf die Rente.
Hallo,
ohne Anrechnung darf ja ein EU-Rentner jährlich 6300,-- Euro dazuverdienen. Muss dann so ein Job auch gemeldet werden? Hat ja keinen Einfluss auf die Rente.
Selbstverständlich mussdie Nebentätigkeitgemeldet werden.Keinen Einfluss auf die Rente wenn sie UNTER 3 Stunden Arbeitszeit täglich bleiben und die 6300 € im Jahr nicht überschreiten. Unabhängig davon kann JEDERZEIT eine Überprüfung des Gesundheitszustandes erfolgen.
Kräht kein Hahn nach ob man den Job meldet.
Ja!
Im Rentenbescheid steht nicht nur Betragshöhe und Laufzeit sondern auch Rechte und PFLICHTEN.
Tipps von Schmarotzern die nebenbei bei Bezug von xy sich nicht an Pflichten halten und somit degenerierte Sozialkompetenz zeigen sollten Sie ignorieren.
1) Die Meldepflicht besteht, steht auch in jedem Bescheid.
2) Jeder Minijob ist auch vom Arbeitgeber anzumelden.
3) Wenn die Grenzen eingehalten werden, würde auch nichts passieren wenn der Rentner seine Meldung vergessen hätte, denn bei einer Kontrolle würde sich herausstellen dass die Zeit- und Verdienstgrenzen eingehalten sind.
Damit würde dem vergesslichen Rentner nichts passieren.
:)
4) hört doch auf euch um Prinzipien zu streiten, schönes, gesundes WE
Kräht trotzdem kein Hahn nach.
Hallo Rentnerdasein,
lesen Sie diesen Beitrag bis zum Ende und folgen Sie den verlinkten Beiträgen - da ist alles schon gefragt/beantwortet:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rente-86.html
Gruß
w.
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