Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Muß während Wiedereingliederung in Klinik! Wie gehts weiter?

von bernieboy16.05.2008 | 22:56
1079 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo zusammen. Ich befinde mich -wie so viele hier- auch in einer Wiedereingliederungsphase. Diese läuft noch 3 Monate. Jetzt hab ich aber erfahren, dass ich in die Klinik muß. Für 14 Tage! Das heißt doch, dass die Wiedereingl. beendet wird! Und dass dann die Krankenkasse für mich zuständig ist (Krankengeld) und nicht wie bisher der Rententräger (übergangsgeld). Aber wie gehts nach dem Krankenhausaufenthalt weiter? Ein neuerlicher Versuch der Wiedereingliederung? Ich bin 37 und arbeite seit 21Jahren nonstop. Für die Frührente bin ich noch zu jung! Ich möchte am liebsten, dass ich mal für einige zeit krankgeschrieben werden (krankengeld), und nicht den stress der wiedereinglieder (druck) habe! so werde ich nie wieder gesund... danke bernie

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Frage kann so nicht seriös beantwortet werden. Letztlich kommt es auf Ihr Leistungsvermögen an. Je nachdem, wie es sich darstellt bzw. darstellen wird, kommen auch andere Maßnahmen (Anschlussrehabilitation, med. Reha, Arbeitsplatz sichernde Maßnahhmen, Umschulung etc. in Betracht. Am besten Sie sprechen mit dem zuständigen Reha-Fachberater.

1 Antworten

Frank Morrisam 17.05.2008 | 07:06
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen , ist die WE ja soweiso erstmal beendet. Es scheint so, als ob es momentan auch wirklich in ihrem Falle keinen Sinn macht. Werden Sie erst wieder richtig gesund und fangen dann mit einer neuen Wiedereingliederungsvereinbarung an ( wobei ich hoffe, das ihr Arbeitgeber so sozial sein wird und einer 2. WE zustimmen wird.... ) Alles Gute für Sie +
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026