Bezüglich der laut Urteil des Bundessozialgerichtes als unzulässig benannten Abzüge höre ich immer von Musterklagen der Sozialverbände, die in Abstimmung mit der Rentenversicherung geführt werden sollen. Ist jemandem bekannt, ob derzeit, und wenn ja, unter welchem Aktenzeichen vor welchem Gericht überhaupt schon ein Verfahren geführt wird. Gerade unter dem Gesichtspunkt der geplanten Gesetzesänderung, mit der die Möglichkeit der Rückforderung für die letzten Jahre beschnitten bzw. sogar ganz abgeschafft werden soll, wäre dies sehr interessant . Es ist ja davon auszugehen, dass diese Gesetzesänderung ja schon im April in Kraft treten soll ( Rücknahmepflicht bei bestandkräftigen Verwaltungsakten ).
06.02.2007, 16:03
Experten-Antwort
Hallo,
in den noch anhängigen Gerichtsverfahren wurden bisher keine Entscheidungen getroffen. Nähere Einzelheiten zu den anhängigen Verfahren können Sie auf der Internetseite des Bundessozialgerichtes finden.
06.02.2007, 17:57
von
Asterix
Lieber Experte, Ihre Antwort überrascht mich. Daraus müsste ich schliesen, dass neue Verfahren direkt vor dem Bundessozialgericht gelandet sind. Im Klartext: Gilt für diese Verfahren nicht der Weg über Sozialgericht - Landessozialgericht und dann erst Bundessozialgericht ? Dann wären diese Verfahren aber sehr schnell entschieden worden. Ich halte meine Frage noch nicht für beantwortet.
07.02.2007, 09:59
von
Willi
Es gibt ein Musterverfahren beim LSG Hessen unter dem AZ L 5 R 228/06 und beim SG Berlin AZ S 10 R 2610/06
07.02.2007, 11:27
von
Asterix
Danke Willi, genau solche Daten sammle ich derzeit. Vielleicht werden meine anderen Fragen auch noch beantwortet.