Mutter 85 stirbt Vater stirbt 2 monate später was passiert mit der 3 Monate Renten ausgleichen bzw 2 von der Mutter für denn Vater haben erben Anspruch mfg
Hallo Andy,
nach dem Tod Ihrer Mutter hatte Ihr Vater Anspruch auf die 3-Monate-Vorschusszahlung (sogenannte Sterbevierteljahr). Diese Zahlung wird normalerweise vom Bestattungsinstitut beim Renten Service der Deutschen Post beantragt. Fällt der Tod Ihres Vaters in den 3-Monats-Zeitraum muss der überzahlte Vorschuss zurückgezahlt werden. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger Ihrer verstorbenen Mutter.
Hallo Andy,
Erben:
der noch nicht ausgezahlte (aber rechtswirksam beantragte) Anspruch geht zunächst mal auf sogenannte 'Sonderrechtsnachfolger' über, oder - falls nicht vorhanden - auf die Erben.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__56.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__58.html
Sofern von/für die Mutter kein Antrag gestellt worden ist/auch nicht die 'Vorschuss-Zahlung', gibt es nachgehend gar nichts.
Wurde die Vorschusszahlung beantragt/ausgezahlt (üblicherweise 3 Monate), ist Sie natürlich nur für den 'Erlebenszeitraum' der Mutter als Witwenrenten rechtmäßig gezahlt ...eine Überzahlung wird von der Rentenversicherung zurückgefordert. Wer ist da wohl rückzahlungspflichtig?!
Gruß
w.
Renten sind nicht vererbbar. Sie sind höchstpersönlicher Natur.
Von daher ist die ausgezahlte Witwer-Rente zurückzuzahlen.
Von daher ist die ausgezahlte Witwer-Rente zurückzuzahlen.
Renten auf die bereits zu Lebzeiten ein Anspruch bestand (die also u.a. bereits beantragt waren), jedoch noch nicht ausgezahlt wurden, werden sehr wohl vererbt. So liegt der Fall ggf. hier. Vorrangig ist natürlich die bereits zitierte Sonderrechtsnachfolge zu beachten.
Sollte bereits gezahlt worden sein - siege Expertenantwort