Mutter-Kind-Kur Familiekur

von
Annett

Hallo

ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Ich bin dabei eine Mutter-Kind Kur zu beantragen und habe nebenbei erfahren, dass es eine Familienkur gäbe. Das wäre für uns besonders ideal. Da mein Lebenspartner ebenfalls die Symptome ausweist wie meine Kind und ich aber für mein Kind als Begleitperson in Frage käme. Wie muss ich da ran gehen, dass es zu einer Familienkur kommt. Wie ist es wenn man eine Mutter-Kind Kur genehmigt bekommt und der Vater aber auch mit möchte.
Vielen Dank.
Annett

von
Nix

Mutter-Kind-Kuren gibt es beim Rentenversicherungsträger so nicht.
Wer soll behandelt werden?
Benötigt das Kind ein Kinderheilverfahren, dann müssen Sie einen Antrag auf Kinderheilverfahren stellen.
Benötigen Sie selbst ein Heilverfahren für Erwachsene, dann müssen Sie selbst auch einen Antrag auf medizinische Rehabilitationsleistungen stellen.
Das gleiche gilt für Ihren Lebensgefährten.
Benötigen Sie selbst keine Kur, dann ist nicht sicher, ob Sie selbst als Begleitperson mitkönnen. Das ist eine Einzelfallentscheidung und hängt auch vom Alter des Kindes ab. Normalerweise sind die Kinderheilverfahren darauf abgestimmt, dass die Kinder die Reha alleine durchführen können, weil die Klinik Betreuungspersonal dafür hat.

Stellen Sie Ihre Rehabilitationsanträge und legen Sie ein formloses Schreiben bei, indem Sie dem RV-Träger erklären, dass Sie entwender als Begleitperson oder als mitzubehandelnde Person fahren möchten- mit eingenem Reha-Antrag.

Nix

Experten-Antwort

Hallo,
eine einer Mutter-Kind-Kur gibt es so nicht. Bei der Bewilligung einer Kinder-Reha (nur für das erkrankte Kind besteht Reha-Bedarf) können Vater oder Mutter als Begleitperson für die Dauer der kompletten Reha anwesend sein. Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr wird ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes die Notwendigkeit einer dauerhaften Begleitung unterstellt. Bei älteren Kindern muss eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein.
Im Einzelfall kann die Reha-Klinik auch nachträglich einen Reha-Bedarf eines oder mehrer Familienmitglieder feststellen und hierfür eine eigenständige Reha-Maßnahme in die Wege leiten. Hier ist nur ein Antrag und ärztlicher Befundbericht für das Kind notwendig sowie ev. die ärztliche Bescheinigung über eine Begleitperson.

Bei einer Familien-Reha können mehrere Familienmitglieder behandlungsbedürftig sein. Jede Person muß einen Antrag sowie einen ärztliche Befundbericht beibringen und möglichst miteinander einsenden. Sollte eine Person nicht ein der Deutschen Rentenversicherung Land versichert sein, müssen dann diese Unterlagen an den zuständen Rentenversicherungsträger gesandt werden. ISind das Kind sowie ein Elternteil rehabedürftig kann der andere Elternteil unter den oben aufgeführten Bedingungen als Begleitperson mit in die Reha-klinik aufgenommen werden.

von
dieter

Warum mietet sich der Vater dann nicht in einer Pension ein ?

von
Realist

.........weil das EIGENES Geld kostet!

Und wenn die Kostenübernahme seitens der DRV/GKV abgelehnt wurde, ist man merkwürdigerweise sehr häufig auch gar nicht mehr erholungsbedürftig!

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