Hallo liebes Forum, eine Frage zur Berechnung des Riester-Eigenbeitrags basierend auf dem Vorjahres-Brutto: Muss ich das Mutterschaftsgeld und den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mit zum Vorjahresbrutto zählen, um daraus meinen Riesterbeitrag für dieses Jahr zu ermitteln? Oder bleibt beides außen vor und es zählt nur mein Gehalt?
Danke für Eure Hilfe und schönen Abend noch!
03.01.2020, 07:50
Experten-Antwort
Hallo Karina,
der Mindesteigenbeitrag berechnet sich als 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des jeweiligen Vorjahres (bzw. mindestens Sockelbeitrag i. H. v. 60 EUR). Zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen zählen alle Bestandteile Ihres Arbeitseinkommens, für die Sozialabgaben abgeführt wurden, und alle anderen sozialversicherungspflichtigen Zahlungen des Arbeitgebers oder anderer Stellen. Mutterschaftsgeld und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sind nicht sozialversicherungspflichtig und müssen daher nicht mitgezählt werden.
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
03.01.2020, 08:11
von
Karina
Herzlichen Dank für Ihre hilfreiche Antwort und einen schönen Tag noch.