www.zdf.de
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
www.zdf.de
Hallo franzhatnefrage,
ohne Kenntnis Ihres Einzelfalles können wir nicht beurteilen, ob die Berechnungsgrundlage des früheren Übergangsgeldbezuges weitergelten kann. Es ist durch Ihren
Reha-/Rentenversicherungs-Träger zu klären, ob es sich um einen einheitlichen Rehabiliationsverlauf handelt und die damalige Reha-Maßnahme als noch nicht abgeschlossen anzusehen wäre. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre Rehabilitationsachbearbeitung bei Ihrem Reha-/Rentenversicherungs-Träger.
Eine geringfügige Tätigkeit bis zu 400,00 EUR im Monat ist während einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation möglich und führt grundsätzlich nicht zur Kürzung des Übergangsgeldes.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.