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Nach 2 Jahren nochmals Übergangsgeld!Neuberechnung oder Bestandsschutz?

von franzhatnefrage22.03.2011 | 14:43
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. 2008 habe ich (nach einer Reha) für 6 Monate Übergangsgeld bezogen. Danach 12 Monate lang Krankengeld. Danach habe ich 1 Jahr Teilzeit gearbeitet (12 Monate). Danach 5 Monate ALG1. Jetzt 2 Monate Vollzeit. Nun soll ich lt. meinen Ärzten einen Rehaantrag (berufliche Reha. Also Art Umschulung aus gesundhl. Gründen) stellen. Die wird aus ALG1 heraus geschehen. Meine Frage: Ich bekomme ja während einer Reha Übergangsgeld statt ALG1. Wird mein jetziges Übergangsgeld so hoch sein wie vor 2 Jahren? Gibt es (wie beim ALG1) einen Bestandsschutz? Oder wird dieses wieder neu berechnet. Wenn die letzten 3 Jahre zurückgeblickt wird, habe ich ja kaum was verdient. Und: Darf man während Übergangsgeldbezug (während berufl. Umschulung) noch was dazuverdienen? Hätte ein Nebengewerbe, was evtl. etwas abwerfen könnte. Oder halt 400E Job. Fahrtgeld zur Reha (dauert 2 jahre) bekomme ich angeblich. Danke franz

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Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo franzhatnefrage,

ohne Kenntnis Ihres Einzelfalles können wir nicht beurteilen, ob die Berechnungsgrundlage des früheren Übergangsgeldbezuges weitergelten kann. Es ist durch Ihren

Reha-/Rentenversicherungs-Träger zu klären, ob es sich um einen einheitlichen Rehabiliationsverlauf handelt und die damalige Reha-Maßnahme als noch nicht abgeschlossen anzusehen wäre. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre Rehabilitationsachbearbeitung bei Ihrem Reha-/Rentenversicherungs-Träger.

Eine geringfügige Tätigkeit bis zu 400,00 EUR im Monat ist während einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation möglich und führt grundsätzlich nicht zur Kürzung des Übergangsgeldes.

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