Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Nach 2 Jahren verfällt EM-Rentenanspruch

von Peter08.02.2008 | 08:53
3500 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich arbeite seit einem Jahr nicht mehr. Habe wegen Krankheit meine letzte Arbeitsstelle aufgegeben. Lebe derzeit von dem Geld der Abfindung im Ausland. Nun habe ich hier gelesen, dass mein Anspruch auf EM-Rente nach 2 Jahren verfällt. Wenn ich nun einen Antrag auf EM stelle, ruht dann für den Zeitraum des Verfahrens diese Frist ? Danke für Ihre Antworten! MfG Peter

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die 2 Jahre sind zunächst nur theoretisch zu sehen. Eine Voraussetzung, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, ist, dass man in den letzten 5 Jahren 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen (z.B. durch Arbeit) haben muss. Wenn man jetzt 3 von 5 abzieht ergeben das die 2 Jahre.

Diese Berechnung hängt aber u.a. davon ab, wann der Arzt den Leistungsfall feststellt. Leistungsfall ist der Tag an dem medizinisch gesehen die Erwerbsminderung vorliegt.

Sollten Sie jetzt einen Rentenantrag stellen wären Sie auf jeden Fall in dieser Zeit drin.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Das ist ein Arzt vom ärztlichen Dienst bei dem Rentenversicherungsträger bei dem Sie diesen Rentenantrag stellen müssen. Die ärztlichen Unterlagen von Ihrem Hausarzt oder Ihren Fachärzten werden natürlich bei der Entscheidung mit zu Grunde gelegt.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wenn Sie jetzt den Antrag stellen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt (3 in 5), dann bleiben diese auch in einem nachfolgenden Widerspruchs- und Klageverfahren erfüllt, auch, wenn dies jahrelang dauert.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Sie können die Anträge bei jeder deutschen Auslandsvertetung bekommen.

Wenn nur deutsche Zeiten zu berücksichtigen sind ist die Höhe der Rente im Ausland gleich hoch wie in Deutschland.

6 Antworten

Peteram 08.02.2008 | 09:33
Danke für Ihre Antwort. Welcher Arzt stellt fest ob ein Leistungsfall vorliegt ? Ist das ein Amtsarzt beim Arbeitsamt oder könnte ich dafür auch im Ausland zu einem Art gehen ? Peter
Peter2am 08.02.2008 | 09:14
Möchte nur klarstellen, der Peter im Thread über mir das bin nicht ich. Ich habe keinerlei Einkommen. Dann bin ich eben Peter2
Peteram 08.02.2008 | 09:48
Wenn das Verfahren negativ ausfällt und ich gehe in Widerspruch oder letztendlich vor das Sozialgericht. So kann sich das Ganze ja um Jahre ziehen. Besteht dann die Gefahr dass bei mir diese 2 Jahresfrist bedeutend wird ? Ich bin in Deutschland nicht arbeitslos gemeldet, habe auch keinerlei Einkommen. Peter
Peteram 08.02.2008 | 12:26
Kann ich den Antrag auf EM-Rente auch bei einer deutschen Botschaft im Ausland stellen ? Bekomme ich da die Formulare ? Oder bekommt man die auch ins Ausland geschickt ? Oder muß ich dafür extra nach Deutschland fliegen ? Falls es zu einer Bewilligung käme, wäre es von Nachteil dass ich mich im Ausland aufhalte ? Bei der Höhe der EM-Rente ? Peter
Arschermittwocham 08.02.2008 | 12:48
bleib im Ausland... wir haben HIER, genug Sozialschmarotzer.... Arschermittwoch
Peteram 08.02.2008 | 13:06
Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft. Peter
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026