Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Joachim Rintsch,
für den Geburtsjahrgang 1959 gibt es folgende Möglichkeiten des Bezuges einer Altersrente:
1. Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren und vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50
=> Altersrente für schwerbehinderte Menschen
=> mit Abschlag von 10,8 % nach Vollendung eines Lebensalters von 61 Jahren und 2 Monaten (2020)
=> ohne Abschlag nach Vollendung eines Lebensalters von 64 Jahren und 2 Monaten
2. Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren, kein Grad der Behinderung
=> Altersrente für langjährig Versicherte
=> mit Abschlag von 11,4 % nach Vollendung eines Lebensalters von 63 Jahren (2022)
3. Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren
=> Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag nach Vollendung eines Lebensalters von 64 Jahren und 2 Monaten (2023).
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