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Experten-Antwort

Nach 45 Beitragsjahren in Rente

von Joachim Rintsch16.05.2017 | 07:31
1257 Ansichten
5 Antworten

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Ich bin ein Jahrgang 59 und habe 2020 mein 45 Beitragsjahre vollendet und möchte dann in die Rente gehen. Ist das möglich, wenn ja, mit wie viel Prozent Abzug sollte ich dann rechnen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.05.2017 | 10:36

Hallo Joachim Rintsch,

für den Geburtsjahrgang 1959 gibt es folgende Möglichkeiten des Bezuges einer Altersrente:

1. Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren und vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50

=> Altersrente für schwerbehinderte Menschen

=> mit Abschlag von 10,8 % nach Vollendung eines Lebensalters von 61 Jahren und 2 Monaten (2020)

=> ohne Abschlag nach Vollendung eines Lebensalters von 64 Jahren und 2 Monaten

2. Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren, kein Grad der Behinderung

=> Altersrente für langjährig Versicherte

=> mit Abschlag von 11,4 % nach Vollendung eines Lebensalters von 63 Jahren (2022)

3. Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren

=> Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag nach Vollendung eines Lebensalters von 64 Jahren und 2 Monaten (2023).

4 Antworten

Keine Ahnungam 16.05.2017 | 07:46
Damit Sie im Jahr 2020 in Rente gehen können, sollten Sie die Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen. Hier wäre ein Abschlag bis max. 10,8 % fällig. Andere Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung können im Jahr 2020 nicht bezogen werden.
senf-dazuam 16.05.2017 | 09:09
Hallo Herr Rintsch! Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Rent… können Sie sich ein genaueres Bild der Situation machen. "Keine Ahnung" hat wohl doch ein wenig Ahnung, denn er hat Recht. Die (abschlagsfreie) Rente für besonders langjährig Versicherte (nach 45 Beitragsjahren) können Sie ab 2023 beziehen, vorher ist ab 2022 eine Rente mit bis zu 11,4% Abschlag möglich. Wenn Sie schon vorher in den "Ruhestand" wechseln wollen, wäre vielleicht eine Altersteilzeitregelung hilfreich ...
Schadeam 16.05.2017 | 16:28
Nix für ungut....aber das steht nicht in der jährlichen Renteninformation, sondern lediglich in einer Rentenauskunft....und die kommt nicht jährlich.....wenn schon besserwisserisch, dann bitte richtig.....:)
SuchenUndFragenam 16.05.2017 | 16:06
Hallo Joachim Rintsch, warum lesen Sie eigentlich nicht einfach die jährlich zugeschickten Renteninformationen durch? Da stehen doch alle Daten ganz genau drin! Nix für ungut...
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