Wann war denn Ihre Reha zu Ende? Wann wurde sie abgebrochen?
Möglicherweise liegt der Entlassungsbericht der Klinik noch garnicht vor, ohne diesen der RV-Träger garnicht über das Vorliegen einer Erwerbsminderung entscheiden kann. Ausserdem schliesse ich mich den Vorrednern an, dass der RV-Träger die Feststellung der Erwerbsminderung garnicht von selbst vornehmen muss.
Schreiben Sie Ihren RV-Träger formlos an in etwa mit folgendem Text:
Hiermit beantrage ich formlos die Erwerbsminderungsrente und bitte festzustellen, ob der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt.
MfG
Dann haben Sie alles richtig gemacht. Oder Sie rufen den Sachbearbeiter einfach mal an und fragen, ob der Entlassungsbericht schon vorliegt und bitten ihn, die Feststellung der Erwerbsminderung zu prüfen.
Alles kann man nicht immer "von amtswegen" machen.
Nix