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Nach abgebrochener Wiedereingliederung EU-Rente stellen?oder ALG1 im Krankenstand?

von Margot_brauch_Hilfe27.04.2009 | 22:18
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend! Ich (40) bin in einer sehr komplizierten und nervenaufreibenden Situation! Ich habe gerade eine stufenweise Wiedereingliederung (über Krankenkasse) abgebrochen. Ich befinde mich zusätzlich im letzten Monat des Krankengeldbezuges. Werde also Ende Mai ausgesteuert! Ich habe auch in 2008 eine Reha und eine Wiedereingliederung (über Rententräger) erfolglos hinter mir. Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Ich bin weiterhin krankgeschrieben. Aussteuerung wie gesagt Ende Mai. Soll ich einen EU-Rentenantrag stellen? (War auch schon beim MDK. Der meint, es würde keine Erwerbsminderung vorliegen, jedoch hat er die Krankschreibung meines Arztes befürwortet). Oder soll ich nahtlos in ALG1 gehen. Jedoch bin ich bei meinem Arbeitgeber "noch" angestellt. Ich möchte aber am liebsten kündigen (Arzt ist der selben Meinung), da ich nervlich sehr zerstört bin. Auf was muß ich nun achten? in 4 Wochen endet mein Krankengeld! Wie muß ich mit der ARGE umgehen? Wie mit der Kasse? Und wie mit dem REntenträger? PS: Ich bin Kauffrau, habe Rheuma und psychische Probleme (Ängste) und 60% GdB. Danke Margot

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Margot,

ich würde den von Corletto beschriebenen Weg gehen. Das heißt, zunächst sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Das weitere Verfahren liegt dann bei der Agentur für Arbeit.

4 Antworten

Corlettoam 28.04.2009 | 06:59
Sie sollten sich bereits jetzt bei der Agentur für Arbeit melden und mitteilen , das Sie demnächst " ausgesteuert " werden. Nach dem Auslaufen des KK-Geldes bekommen Sie dann erstmal in jedem Fall ALG I. Bei Ihnen wird dann aber sofort von der AfA deren ärztlicher Dienst eingeschaltet, der anhand ihrer vorliegenden ärztlichen Unterlagen ( meist erfolgt keine Begutsachtung ) über ihren Gesundheitszustand und damit ihre Arbeitsfähigkeit im Sinne der Agentur für Arbeit entscheiden wird. Wenn der ärztliche Dienst der Meinung ist, das Sie arbeitsfähig sind ( mind. 15 Stunden pro Woche ), bekommen Sie weiterhin ALG I -allerdings unterliegen Sie dann der Arbeitsvermittlung wie ein normaler ALG I Bezieher - mit allen Pflichten ( wie Bewerbungen schreiben, eigenständige Bemühungen um ein Arbeitsplatz etc. ) Ist der ärztliche Dienst jedoch der Meinung, das Sie nicht arbeitsfähig sind, wird die Agentur Sie auffordern innerhalb von kürzester Zeit ( ich glaube innerh. von 4 Wochen ) einen EM-Antrag zu stellen. Kommen Sie dem nicht nach, wird ihr ALG I nicht weiter gezahlt. Stellen Sie den Antrag fristgerecht, bekommen Sie ALG I soalnge gezahlt bis ueber ihren EM-Antrag rechtskräftig entschjeiden wurde. In der Regel müssen Sie in dieser Zeit keine Bewerbungen schreiben und eigene Bemühungen um einen Arbeitsplatz anstellen. Auch die AfA wird Sie nur als " Karteileiche " behandeln. Bei ihrer Vorgeschichte werden Sie also aller Wahrscheinichkeit nicht um die Stellung eines EM-Antrages herumkommen. Persönlich würde ich den EM-Antrag schon kurz VOR der ALG I Beantragung stellen, um allen Problemen mit der Agentur aus dem Wege zu gehen ! Ob Sie noch ein Arbeitsverhältnis haben oder nicht, spielt in dem gesamtem Verfahren gegenüber der AfA und der RV keine Rolle.
Schadeam 28.04.2009 | 07:00
Mit einem Rentenantrag gewinnen Sie höchstens ein paar Wochen Zeit. Sofern dieser abgelehnt wird, weil Sie grundsätzlich arbeiten können, sind Sie ohnehin beim Arbeitsamt. Und dort müssen Sie zumindest den Eindruck erwecken, dass Sie arbeiten können und wollen und den Bedingungen, die das Arbeitsamt stellt nachkommen. Ob Sie Ihr bvisheriges Arbeitsverhältnis auflösen oder "einfach nicht mehr dort erscheinen" ist m.E. praktisch egal: Lohn erhalten Sie keinen mehr. Also ab zum Arbeitsamt und dort melden....wenn Sie kein Rentenfall sind, geht es noch um mindestens 20 Jahre Arbeit!
???am 28.04.2009 | 08:58
Reden Sie als erstes mit Ihrem behandelnden Arzt über seine Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit (bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt!). Sollte er sich der Meinung des MdK anschließen, hat ein Rentenantrag keinen Sinn. Sinnvoller wäre es nach Ihrer Schilderung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Hier haben Sie einen Anspruch, wenn Sie Ihre letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Corlettoam 28.04.2009 | 19:38
Prognosen/Einschätzungen seitens des MDK und/oder ihres behandelnden Arztes sollten sich nicht auf die berühmte " Goldwaage " legen. Ueber eine EM-Rente entscheidet letzlich immer noch einzig und alleine die Rentenversicherung anhand einer äußerst umfassenden ärztlichen Begutachtung/Prüfung, welche den Rahmen eines MDK Gutachten's weit übersteigt. Der MDK prüft ihre ARBEITSfähigkeit in erster Linie und eben nicht ihre Erwerbsfähigkeit. Dassselbe trifft auch auf die behandelnden Ärzte zu, welche nur immer eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen/ prüfen und eben nicht die Erwerbsfähigkeit. Für die Einschätzung ob EM vorliegt oder nicht, sind weitreichende Kenntnisse auf sozial-medizinischem Fachgebiet nötig, die kaum ein " normaler " Hausarzt/Facharzt hat. Es sei denn, er begutachtet auch Patienten im Auftrag für die Rentenversicherung. Dann sollte er schon eine sozial-medizinsiche Prognose hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit abgeben können. Also Antrag stellen und abwarten. Grundsätzlich spricht in ihrem Falle eine Krankschreibung über die gesamte Zeit der Krankengeldzahlung - also über 1,5 Jahre - sehr für eine Erwerbsminderung. Wer da behauptet Sie hätten keine oder wenig Chance auf eine EM-Rente hat von der gesamtem Materie wenig Ahnung....
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