Hallo zusammen
Meine Altersteilzeit endet am 31.05.2014. Eigentlich wollte ich da auch in Rente gehen, bis es hieß, ab 01.07.14 könne man mit 45 Jahren auch abschlagsfrei in Rente gehen.
Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll.
Ich möchte mich gerne ab 01.06. arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.
Meine Frage: bekomme ich ab 01.06. arbeitslosengeld oder drückt mir das Arbeitsamt eine Sperrzeit auf?
Berechnet sich das Arbeitslosengeld aus meinem Entgelt vor Beginn der Altersteilzeit oder aus meinem letzten Arbeitsentgelt? Werden die Beiträge durch das Arbeitsamt ab dem 01.06. unmittelbar im Anschluß an meine Altersteilzeit entrichtet oder handelt es sich tatsächlich um eine Sperrzeit, also ohne Beiträge?