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nach Altersteilzeit arbeitslos melden

von Rainer Ratlos08.01.2014 | 12:41
1710 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen Meine Altersteilzeit endet am 31.05.2014. Eigentlich wollte ich da auch in Rente gehen, bis es hieß, ab 01.07.14 könne man mit 45 Jahren auch abschlagsfrei in Rente gehen. Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Ich möchte mich gerne ab 01.06. arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Meine Frage: bekomme ich ab 01.06. arbeitslosengeld oder drückt mir das Arbeitsamt eine Sperrzeit auf? Berechnet sich das Arbeitslosengeld aus meinem Entgelt vor Beginn der Altersteilzeit oder aus meinem letzten Arbeitsentgelt? Werden die Beiträge durch das Arbeitsamt ab dem 01.06. unmittelbar im Anschluß an meine Altersteilzeit entrichtet oder handelt es sich tatsächlich um eine Sperrzeit, also ohne Beiträge?

2 Antworten

KSCam 08.01.2014 | 17:11
All diese Fragen richten Sie bitte ans Arbeitsamt, die betreffen nämlich nicht die Rentenversicherung.....und was ggfls. ab 01.07. (oder später) kommt, weiß derzeit genau noch keiner.
W*lfgangam 08.01.2014 | 22:13
Hallo Rainer Ratlos, nach ATZ - einvernehmliche Aufgabe des Arbeitsverhältnisses - bekommen Sie eine Sperrfrist für ALG 1. Da es nur 1 Monat bis zum 01.07. ist, sollten Sie einfach abwarten, die nächsten Wochen/Monate wird Klarheit kommen. Der 1 Monat Rentenverzicht könnte sich sehr schnell rechnen. Den Rentenantrag 3 Monate vorher stellen Sie unter "Vorbehalt" ...vor ein paar Tagen war hier dazu auch ein Artikel veröffentlicht - mal in den Rente-Nachrichten zurückblättern. Gruß w.
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