Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Andre,
natürlich sollten Sie den neuen Befund an den Rentenversicherungsträger nachreichen - er stützt ja Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Hinsichtlich der Krankengeldzahlung sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden - eine verbindliche Aussage kann ich dazu nicht machen. So wie ich den § 51 SGB V lese, darf die KK das KG jedoch nur einstellen, wenn Sie den Reha-Antrag nicht stellen. Eine Verschiebung der Reha aufgrund einer (ärztlich festgestellten!) aktuellen Reha-Unfähigkeit sollte keinen Wegfall nach sich ziehen. Aber wie gesagt: Bitte mit KK klären....
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