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Experten-Antwort

Nach Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente Formular für den Arbeitgeber?

von Janine13.09.2012 | 10:37
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6 Antworten

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Hallo, ich habe schon einige Rehabilitationen und Klinikaufenthalte hinter mir. Leider konnte ich bisher nicht wieder arbeitsfähig hergestellt werden. Ich bin im letzen Jahr schon aufgrund meiner Krankheit und den daraus resultierenden hohen Fehlzeiten von meinem Arbeitgeber gekündigt worden. Ich kann diesen Job inzwischen aufgrund meiner Erkrankung leider gar nicht mehr ausüben. Ich musste nun nach Ablauf meines Krankengeldes einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen. Nach Anforderungen von alles Gutachten bekam ich nun erneut Post mit einem Formular das mein letzter Arbeitgeber ausfüllen soll. Darin sind Angaben über das Entgeld die Auswirkungen einer Berentung auf mein Arbeitsverhältnis anzugeben. Ich bin ja aber schon seit einem Jahr dort gekündigt. Deswegen bin ich etwas verwirrt. Gleichzeitig wird nach Verdiensten gefragt. Das müssten die doch alles schon wissen durch die Beiträge die an sie abgeführt wurden während meiner Beschäftigungszeiten. Ich versteh das nicht und hab nun Angst was da auf mich zukommt? Ich habe ja schon länger keinen Kontakt mehr zu meinem Arbeitgeber. Kann mir jemand sagen wofür die Angaben jetzt nach Kündigung noch sind? Ich wäre für einen Hinweis sehr dankbar, ich will ja alles richtig machen und hab das Forumlar jetzt trotz gekündigtem Arbeitsverhältnis einfach weitergeleitet zum ausfüllen, ich hoffe das war richtig? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten! Janine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie schreiben, haben Sie das Formular, wie von der Deutschen Rentenversicherung gewünscht, an den letzten Arbeitgeber weitergeleitet. Ob die Angaben des Arbeitgebers trotz der Kündigung tatsächlich notwendig sind, kann von hier nicht beurteilt werden. Zur Klärung dieser Frage, können Sie sich an die Sachbearbeitung Ihrer Rentenversicherung wenden.

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5 Antworten

Janineam 13.09.2012 | 12:45
Hallo, vielen Dank für den Hinweis. Es liegen der DRV aber Gutachten vor in denen steht das ich meine Arbeitsstelle verloren habe und auch zu wann, deshalb wunderte mich das ja. Ich bekomme auch noch keine Rente, der Antrag läuft ja noch. Du meinst also ich soll einfach mal anrufen und fragen? Nicht das mir daraus Nachteile entstehen. Für mich ist das Thema völlig neu und ich habe keinerlei Erfahrungen wie sowas überhaupt abläuft. Vielen Dank für Deine Infos!
...am 13.09.2012 | 12:16
Die Sachbearbeitung weiß ja nichts von einer Kündigung und geht vom noch bestehenden, ruhenden Arbeitsverhältnis aus.Bei ruhenden Arbeitsverhältnisses werden ggf. dennoch Sonderzahlung (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) ausgezahlt. Diese Zahlung wären als Hinzuverdienst auf die Erwerbsminderungsrente anzurechnen. Teilen Sie der Sachbearbeitung einfach mit, seit wann das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr besteht (Kopie der Kündigung mitschicken) und dann hat sich das erledigt.
Janineam 13.09.2012 | 12:48
Janineam 13.09.2012 | 12:48
Janineam 13.09.2012 | 12:48
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