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Experten-Antwort

Nach Antragsstellung auf berufliche Reha Jobangebot bekommen - was tun?

von Friese 115.09.2013 | 15:36
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4 Antworten

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Nach längerer Krankschreibung habe ich im Juni einen Antrag auf berufliche Reha gestellt, der abgelehnt wurde. Dann habe ich Widerspruch eingelegt. Danach wurde ich zum Gutachter eingeladen, der mir nach der Untersuchung gesagt hat, er sei für die berufliche Reha. Nun habe ich ein Jobangebot bekommen, in einem Beruf, der meinem alten ähnlich ist, aber ohne viele der belastenden Faktoren. Ich würde gerne versuchen, diesen job auszuüben, weiß aber nicht, was passiert, wenn ich es nicht schaffe: - Wenn dem Widerspruch stattgegeben wird und ich in dem neuen Job wunderbar zurechtkomme, dann kann ich meinen Antrag einfach zurückziehen, das ist klar - Wenn dem Widerspruch stattgegeben wird und ich in dem neuen Job nicht zurechtkomme und der Arbeitgeber aber auf Einhalten der Kündigungsfrist von 2 Monaten beharrt: Was dann? Habe ich dann die Chance auf die berufliche Reha vertan? Oder kann ich dann so wie jetzt mich krankschreiben lassen und die berufliche Reha sofort beginnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den sehr ausführlichen und richtigen Erläuterungen von Sachbearbeiter DRV Bereich Reha kann ich nur zustimmen. Ich denke, alle Fragen wurden beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

???am 16.09.2013 | 08:35
Eine berufliche Reha ist nicht wie eine Kur. Wenn Sie einen Bewilligungsbescheid bekommen, werden Sie erstmal zu einem Gespräch eingeladen. Da soll geklärt werden, welche Maßnahmen bei Ihnen sinnvoll sind. Ein Lohnkostenzuschuss z.B. setzt nur voraus, dass Sie sich bewerben und nicht, dass Sie arbeitslos sind. Außerdem gibt es sicher in dem Arbeitsvertrag auch eine Probezeit, während der Sie kurzfristig kündigen können. Am schlechtesten fahren Sie wohl, wenn Sie die angebotene Arbeit nicht ausprobieren und gleichzeitig die berufliche Reha weiter abgelehnt wird. Nur den ersten Teil können Sie wirklich beeinflussen.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 16.09.2013 | 13:18
Ich stimme "???" zu. Sollte es zu einer Abhilfe des Widerspruchs kommen und Ihnen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt werden, wird zunächst in persönlichen Gesprächen mit dem zuständigen Rehafachberater geklärt, welche konkreten Leistungen in Betracht kommen. Daher bieten sich zwei Fallkonstellationen: 1. Sie kommen auf dem neuen Arbeitsplatz gesundheitlich gut zurecht, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden zunächst ausgeschlossen. 2. Sie kommen auf dem neuen Arbeitsplatz wider Erwarten gesundheitlich nicht zurecht, so werden konkrete Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht gezogen. Ein konkreter Beginn wird erst in Absprache mit Ihnen und etwaigen Kündigungsfristen festgelegt.
Friese 1am 16.09.2013 | 14:54
Vielen Dank für die Antwort(en). Dann kann ich ja beruhigt den Arbeitsversuch starten.
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