Ich rate Ihnen zu einem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, mit dem Sie die ATZ vereinbart haben, da sich die Auswirkungen, auf die Ihre Fragestellung abzielt, arbeitsrechtlicher Natur sind. Dieser müsste Ihnen dann also sagen können, ob die Aufnahme der Tätigkeit bei dem anderen Arbeitgeber schädlich ist, so dass im schlimmsten Falle die ATZ rückabgewickelt werden müsste. Nach diesem Gespräch und je nachdem wie Sie sich entscheiden, wenden Sie sich dann bitte an die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers, um auch die sich ggf. daraus (neu?) ergebenden Konsequenzen, die die gesetzl. RV betreffen, abzuklären.