Hallo Lia K,
Anspruch auf Waisenrente besteht nur, solange Sie sich in Berufs- oder Schulausbildung befinden. Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Ergotherapeutin abbrechen, endet zunächst Ihr Anspruch auf Waisenrente.
Die anschließende Zeit der Arbeits- bzw. Ausbildungsuche führt erst einmal nicht dazu, dass Sie wieder Anspruch auf Waisenrente haben, sondern erst dann, wenn Sie sich wieder in einer neuen Ausbildung befinden.
Finden Sie in einer Übergangszeit von bis zu 4 Monten eine neue Ausbildung, kann die Waisenrente aber auch für diese Zwischenzeeit gezahlt werden.