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Experten-Antwort

Nach Aussteuerung: Werden weiterhin Rentenbeiträge gezahlt?

von Petra19.09.2013 | 13:56
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2 Antworten

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Mit 65 Jahren hätte ich 45 sozialversichungspflichtige Arbeitsjahre erbracht. Zur Zeit bin ich erkrankt und werde bald ausgesteuert. Meine Frage: Falls ich ausgesteuert werde und Arbeitslosengeld erhalte, bedeutet das eine Unterbrechung meiner Beitragsjahre und somit das Ende meiner angestrebten besonders langjährigen Versichten-Zeit? Oder bezahlt das Arbeitsamt die Rentenversicherungbeiträge, die den erforderlichen 45 Beitragsjahren angerechnet werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Petra“,

wie Sie in Ihrer Frage schon richtig formulieren, müssen Sie 45 „Arbeitsjahre“ erbringen.

Zeiten der Arbeitslosigkeit können somit nicht eingerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Xam 19.09.2013 | 16:04
Von der Agentur für Arbeit werden Sie mit Sicherheit aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Falls dieser in einen Antrag Erwerbsminderungsrente umgedeutet wird, hat sich Ihre Planung schon erledigt. Grundsätzlich zählen Pflichtbeiträge auf Grund von Arbeitslosigkeit aber bei den 45 Jahren nicht mit.
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