Hallo Hanemann,
grundsätzlich würde es sich so gestalten, wie von ??? beschrieben.
Aufgrund der vorangegangenen Umschulung und des laufenden medizinischen Rehavorganges sollten Ihrem Rentenversicherungsträger alle erforderlichen Informationen für die Beantwortung Ihrer Frage vorliegen.
Daher empfiehlt sich für eine konkrete Aussage ein Anruf bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.