... muss ich dabei irgendwas bezüglich der Rentenversicherung beachten?
Nach dem Abitur wollte ich zwischen 6-12 Monate Abstand nehmen ein bisschen verreisen, meinen Eltern bei Umbauarbeiten helfen, ein paar Wochen/Monate in ein Englischsprachiges Land gehen um mein Englsich aufzubessern.
Nur meinte ein Bekannter dies würde mir evtl. als Fehlzeit berechnet wenn ich es nicht melde? Stimmt das und wenn ja wo und wie muss ich es melden?
23.05.2009, 10:31
von
Chris
Fehlzeiten sind es in jedem Fall, egal ob Sie es melden oder nicht. Die Lücke wäre bei Meldung halt geklärt.
Suchen Sie doch einmal eine Beratungsstelle auf und lassen sich beraten, denn dort hat man Einblick in ihr Versicherungskonto.
24.05.2009, 18:28
von
Harald
>>Suchen Sie doch einmal eine Beratungsstelle auf und lassen sich beraten, denn dort hat man Einblick in ihr Versicherungskonto<<
Was soll denn im Versicherungskonto - sofern überhaupt schon eines besteht - gespeichert sein?
Harald
25.05.2009, 10:53
Experten-Antwort
Hallo abiturient,
sofern Sie weder einer Beschäftigung nachgehen noch eine Schule besuchen oder ein Studium absolvieren, handelt es sich nicht um rentenrechtliche Zeiten, die im Versicherungskonto zu dokumentieren sind. Es würde also ohnehin eine Lücke nach der Schulausbildung entstehen. Sie können aber die Schulausbildung bereits nachweisen, damit diese im Versicherungskonto vermerkt werden kann. Hierzu benötigt der Rentenversicherungsträger eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses und die Vordrucke V 100 und V 410. Nach derzeitiger Rechtslage werden Zeiten der Schulausbildung ab dem vollendeten 17. Lebensjahr als Anrechnungszeit wegen Ausbildung berücksichtigt. Diese Zeiten wirken sich allerdings nicht rentensteigernd aus, sondern zählen lediglich für die Monatsanzahl der rentenrechtlichen Zeiten mit.