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Experten-Antwort

nach der Altersteilzeit Arbeitslosengeld?

von Paleos11.06.2021 | 10:20
331 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe derzeit die Möglichkeit einen Altersteilzeitvertrag über 6 Jahre abzuschließen und somit eine mögliche Kündigung zu umgehen. Dieser würde mit 63 Jahren enden. Als Langzeitarbeitnehmer habe ich die Möglichkeit mit 65 in Rente zu gehen, oder mit erheblichen Abzügen bereits mit 63 Jahren. Ich würde dieses Angebot gern annehmen. Meine Frage: Sollte ich merken, dass die Rente mit 63 zu dem Zeitpunkt nicht ausreicht, kann ich mich dann für 24 Monate arbeitssuchend melden und erst mit 65 Jahren Rente beantragen? Und würden diese beiden Jahre dann bei der Rente angerechnet?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.06.2021 | 11:41

Hallo Paleos,

Sie müssen nach Auslaufen der Altersteilzeit nicht vorzeitig mit Abschlag in Rente gehen, sondern können, wenn sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, auch warten, bis Sie die Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erreichen und dann ohne Abschlag in Altersrente gehen.

Anrechnungs- oder Beitragszeiten wegen Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn werden bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Allerdings ist zu beachten, dass diese Zeiten in den letzten 2 Jahren nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden können. Sie müssen die Wartezeit also ohne diese Zeiten erfüllen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

AfAam 11.06.2021 | 13:17
Bezüglich des Bezugs von Arbeitslosengeld sollten Sie sich aber vorher erkundigen, ob Sie nicht eine Sperrfrist erhalten. Es ist ja nicht so wie bei vor dem 01.07.2014 abgeschlossenen ATZ-Verträgen, wo der Arbeitnehmer erst im Nachhinein durch die neue Gesetzgebung mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfahren hat, dass ein etwas späterer Rentenbeginn keine Abschläge bei der Rentenhöhe bedeutet. Bei einem heutigen Vertragsabschluss hat man sich ja bewusst für einen vorzeitigen Rentenbeginn mit Abschlägen entschieden. Aus welchem Grund sollte also die AfA für die fehlende Zeit bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn lückenlos Arbeitslosengeld bezahlen? Weiterhin ist zu beachten, dass ein Nichtbezug der gesetzlichen Rente auch die vorzeitige Nichtgewährung einer eventuellen Betriebsrente gefährden kann.
W°lfgangam 11.06.2021 | 19:07
Hallo Paleos, Sie meinen sicher einer vorzeitigen Kündigung aus dem laufenden Arbeitsprozess?! Mit dem ATZ-Vertrag haben Sie aber dann bereits bei Unterschrift Ihrer Kündigung/Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses /ohne 'weitere' Kündigung, zum Vertragsende zugestimmt ;-) Was Sie danach machen /auf die mögliche Rente verzichten /einen neuen Job annehmen /oder die möglichen ALG-Leistungen beantragen, ist Ihre Sache. Zu den möglichen ALG-Leistungen, speziell nach ATZ-Ende und den 'besonderen' Umständen dazu, wird Sie ihre örtliche AfA informieren können. Gruß w.
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