Ich beziehe momentan eine befristete Teil-EM-Rente (volle Rente nur wegen Arbeitsmarktsituation). Vorher war ich 1,5 Jahre arbeitsuchend gemeldet, ohne Leistungsbezug, davor hatte ich ALG I.
Sollte die DRV diese Rente nicht verlängern, wie geht es dann mit dem Arbeitsamt weiter?
Bekomme ich wieder ALG 1?
Wenn ja, auf welcher Grundlage wird es berechnet (Höhe des ehem. ALG 1 oder Höhe der Rente)?