Hallo User Dani,
bitte klären Sie so schnell wie möglich mit Ihrer Krankenkasse und der Agentur für Arbeit ab, ob Sie von diesen Stellen vorläufig Leistungen bekommen würden, wenn im Januar von der Deutschen Rentenversicherung keine Rente gezahlt werden würde.
Setzen Sie sich auch mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung und fragen Sie nach, ob auch die Rente für den Januar an Sie ausgezahlt werden kann, falls im Januar noch keine Entscheidung über die Weitergewährung getroffen wurde.