@lapplandfee:
Stellen Sie Ihren Weitergewährungsantrag rechtzetig - ca.4 - 5 Monate vor dem Ende der Zeitrente. Und melden Sie sich gleichzeitig arbeitslos, zuerst bei der Arbeitsagentur; wenn diese nicht zuständig ist, beim Jobcenter.
Das ist keine gute Idee.
Sollten Arbeitsagentur oder Jobcenter vor der DRV-Entscheidung einen geeigneten Job anbieten, war es das mit der Arbeitsmarktrente.
Rudi das ist kein guter Tipp,was ist wenn trotz AMR noch Anspruch auf Alg 1 besteht dieser ruht 4 Jahre solange wie man AMR bekommt,deshalb sollte man gleichzeitig mit dem Verlängerungsantrag bei der AfA vorstellig werden,dies sollte 3 Monate vor Ende der AMR geschehen,sollte man wirklich einen Job zugewiesen bekommen gibt es dann immer noch die teilweise EMR.
Das ist für den Fall das die AMR nicht verlängert wird.
Dann ist man immer auf der sicheren Seite,wer sich nicht sicher ist,sollte sich bei der AfA beraten lassen