Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nach der passiven ATZ zwingend die gesetzliche Rente beantragen?

von Hans-Josef14.12.2022 | 17:23
2648 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebes Formum, liebe Expert*innen, bei mir besteht zwischen dem Ende der passiven ATZ und dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Lücke von 18 Monaten. Muss ich nach dem Ende der ATZ nahtlos in die gesetzliche Rente eintreten und die Kürzung meines Rentenanspruchs (5,4%) in Kauf nehmen oder könnte ich auch zu einem späteren Zeitpunkt die Rente beantragen, um die Kürzung ganz oder teilweise zu vermeiden? Sollte ich das Wahlrecht haben (Rente sofort oder später) kann ich dann nach der passiven ATZ nochmal SV pflichtig arbeiten (mindestens Midijob)? Vielen Dank vorab für euer Feedback. Hans-Josef

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans-Josef,

Sie sind nicht verpflichtet, nach Beendigung der Altersteilzeit eine Altersrente in Anspruch zu nehmen.

Ob und ggf. wie lang ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, müssen Sie mit der Agentur für Arbeit klären.

Ein Artikel hierzu wurde auch hier veröffentlicht:

https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/arbeitslosengeld-keine-sperrzeit-nach-altersteilzeit.html

Sofern Sie eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) oder die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Wartezeit von 45 Jahren) erfüllen, könnten Sie auch eine dieser Renten in Anspruch nehmen (in Ihrem Fall auch ohne Abschlag).

Dies sollte aus Ihrer letzten Rentenauskunft hervorgehen. Liegt Ihnen keine Rentenauskunft vor, dann fordern Sie diese bei Ihrem Rentenversicherungsträger schriftlich, telefonisch oder (vorzugsweise) online an.

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 14.12.2022 | 17:41
Keiner zwingt Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt in Rente zu gehe. Emotionslos betrachtet würde es sich aber wohl rechnen 18 Monatefrüher mit 5,4% Abschlag in Rente zu gehen. Bei 1000€ Rente würde ich lieber schon 18 Monate lang die 946€ abgreifen. Rechnen Sie wie alt Sie werden müssen um in die Gewinnzone zu kommen. Zudem ein günstigerer Steuersatz, die KV,…..
W°lfgangam 14.12.2022 | 20:24
Hallo Hans-Josef, bedenken Sie zusätzlich - falls Ihnen eine Betriebsrente nach Beschäftigungsende zusteht - dass Ihr AG die ggf. erst zahlt, wenn Sie ihm den Nachweis 'bin Rentner'/Rentenbescheid vorlegen. Auch darauf, neben der 'nur' um 5,4 % gekürzten Rente, zusätzlich für 18 Monate zu verzichten ...nunja: SIE fangen zu rechnen, ab Alter wann Sie wohl die nicht erhaltenen Leistungen wieder 'aufgeholt' haben = 'Break-even-Point' erreicht. Gruß w.
Euleam 15.12.2022 | 07:14
Versicherte dürfen keine Sperrzeit erhalten, wenn sie nach der ATz nicht in Rente sondern danach ALG-1 beanspruchen. Die Bundesagentur für Arbeit hat in seinen Weisungen zu § 159 SGB III sich umfangreich dazu geäußert, wann es Sperrzeittatbestände gibt und wann nicht.
Hans-Josefam 16.12.2022 | 09:50
Herzlichen Dank für euer Feedback. Das hat mir viele neue Erkenntnisse gebracht. Echt klasse. Herzliche Grüße, Hans-Josef
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026