Liebes Formum, liebe Expert*innen,
bei mir besteht zwischen dem Ende der passiven ATZ und dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Lücke von 18 Monaten.
Muss ich nach dem Ende der ATZ nahtlos in die gesetzliche Rente eintreten und die Kürzung meines Rentenanspruchs (5,4%) in Kauf nehmen oder könnte ich auch zu einem späteren Zeitpunkt die Rente beantragen, um die Kürzung ganz oder teilweise zu vermeiden?
Sollte ich das Wahlrecht haben (Rente sofort oder später) kann ich dann nach der passiven ATZ nochmal SV pflichtig arbeiten (mindestens Midijob)?
Vielen Dank vorab für euer Feedback.
Hans-Josef