Hallo Hans-Josef,
Sie sind nicht verpflichtet, nach Beendigung der Altersteilzeit eine Altersrente in Anspruch zu nehmen.
Ob und ggf. wie lang ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, müssen Sie mit der Agentur für Arbeit klären.
Ein Artikel hierzu wurde auch hier veröffentlicht:
https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/arbeitslosengeld-keine-sperrzeit-nach-altersteilzeit.html
Sofern Sie eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) oder die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Wartezeit von 45 Jahren) erfüllen, könnten Sie auch eine dieser Renten in Anspruch nehmen (in Ihrem Fall auch ohne Abschlag).
Dies sollte aus Ihrer letzten Rentenauskunft hervorgehen. Liegt Ihnen keine Rentenauskunft vor, dann fordern Sie diese bei Ihrem Rentenversicherungsträger schriftlich, telefonisch oder (vorzugsweise) online an.
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung