Hallo Kira Gerner,
die Krankenkasse kann grundsätzlich nur zur Stellung eines Antrags auf medizinische Rehabilitation/Teilhabe oder zur Stellung eines Antrags auf Regelaltersrente auffordern. Wird allerdings vom Rentenversicherungsträger nach Abschluss einer Rehamaßnahme festgestellt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, gilt der ursprünglich Reha-Antrag automatisch als Rentenantrag. Da Sie von der Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, ist Ihr sogenanntes "Dispositionsrecht" eingeschränkt, der oben genannten gesetzlichen Antragsfiktion könnten Sie daher nur mit Zustimmung der Krankenkasse widersprechen. Ob in Ihrem Fall der Reha-Antrag als Rentenantrag gewertet wird, erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Falls ja, gilt als Datum der Rentenantragstellung das Datum Ihres Reha-Antrags. Eine Verschiebung auf ein Datum ab 01.07.2014 ist dann nicht mehr möglich.