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Experten-Antwort

Nach der Reha

von Kira Gerner24.01.2014 | 13:53
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8 Antworten

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Liebe Forumsmitglieder, nach Aufforderung durch die KK habe ich eine Reha gemacht. Ich war vorher krank und bin es immer noch. Jetzt will die KK die Berechtigung alle Arzt- und DRV Berichte anfordern zu dürfen. Ist das so üblich? In dem ReHa bericht steht, dass ich meinen Beruf (bin von 1960) nicht mehr ausüben kann. Kann die KK mich zwingen einen Antrag auf BU-Rente zu stellen? Liebe Grüße kira

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kira Gerner,

die Krankenkasse kann grundsätzlich nur zur Stellung eines Antrags auf medizinische Rehabilitation/Teilhabe oder zur Stellung eines Antrags auf Regelaltersrente auffordern. Wird allerdings vom Rentenversicherungsträger nach Abschluss einer Rehamaßnahme festgestellt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, gilt der ursprünglich Reha-Antrag automatisch als Rentenantrag. Da Sie von der Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, ist Ihr sogenanntes "Dispositionsrecht" eingeschränkt, der oben genannten gesetzlichen Antragsfiktion könnten Sie daher nur mit Zustimmung der Krankenkasse widersprechen. Ob in Ihrem Fall der Reha-Antrag als Rentenantrag gewertet wird, erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Falls ja, gilt als Datum der Rentenantragstellung das Datum Ihres Reha-Antrags. Eine Verschiebung auf ein Datum ab 01.07.2014 ist dann nicht mehr möglich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kira,

leider können wir Fragen über Rechte und Pflichten im Krankenversicherungsrecht nicht beantworten. Vielleicht werden Sie in einem Krankenkassenforum fündig.

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6 Antworten

W*lfgangam 24.01.2014 | 16:50
Hallo Kira Gerner, einfach JA. Die KK will eben so schnell (und legitim) wie möglich von der KG-Zahlung weg, zugunsten eines anderen Leistungsträgers, der Rentenversicherung. Vorschriften dazu (mit Erläuterungen) fangen hier an: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… 116 Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe Rentenantragsfiktion 5 366 Die Anforderung der KK für alle med. Berichte liegt in derem eigenem Interesse, um das Verfahren zur EM-Rente einzuleiten/Ihren aktuellen Gesundheitszustand/die Erwerbsfähigkeit festzustellen. Sie können natürlich von der KK einen schriftlichen Bescheid dazu anfordern und die Begründung verlangen, sofern Sie nur mündlich/Telefon dazu aufgefordert worden sind. Gruß w.
Kira Gerneram 26.01.2014 | 16:38
Hallo Wolfgang, danke, dass Du Dir die Zeit nimmst, zu antworten. Ich habe was vergessen: Ich bin laut ReHa zwar berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig. Den Antrag auf Berufsunfähigkeit würde ich natürlich am liebsten erst ab dem 01.07. stellen. Bin Baujahr 1960. Liebe Grüße Kira
Schadeam 26.01.2014 | 18:11
Sie würden gerne so spät wie möglich den Rentenantrag stellen, aus gutem finanziellen Grund. Und aus der genau gleichen Grund, will die Kasse so rasch wie möglich vom KG wegkommen. Das ist ein klassischer Interessenskonflikt, wer ihn gewinnt, entscheidet meist nicht die DRV.
Kira Gerneram 27.01.2014 | 11:50
Liebe(r) Expert(e)in, herzlichen Dank für die Antwort. Habe ich das richtig verstanden, dass ich der KK KEINE Vollmacht zur Einholung aller Berichte zusenden muss? Liebe Grüße Kira
Annaam 27.01.2014 | 14:10
Die Sachbearbeiter der KK haben kein Anrecht auf medizinische Unterlagen! Sie sind weder befugt noch dafür ausgebildet diese Unterlagen einzuschätzen - sie haben keine medizinische Ausbildung. Sie sollten sich zwar freundlich kooperativ zeigen die KK jedoch schriftlich auffordern, dass man Ihnen die Rechtsgrundlage für dieses Ansinnen benennt. Da es keine Rechtgrundlage gibt erübrigt sich das Ganze. Die KK muss den MDK einschalten wenn es um Einschätzung von med. Unterlagen geht. Die Einschaltung des MDK kostet Zeit.........dies möchte die KK umgehen wenn sie während dessen noch KG zahlen muss. Zeit ist eben Geld.......in diesem Falle aber auch für Sie! Wichtig: keine Telefonkontakte mit der KK! Für jedes Ansinnen die Rechtsgrundlage nennen lassen! Informieren Sie sich auch bei http://www.krank-ohne-rente.de http://www.krankenkassenforum.de mfg
Kira Gerneram 27.01.2014 | 18:24
Liebe Anna, herzlichen Dank für die Antwort. Werde erst einmal warten, bis sich die KK entweder schriftlich oder telefonisch bei mir meldet. Oder bin ich verpflichtet, direkt nachzufragen? Liebe Grüße Kira
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