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Nach der Reha - Reklamation Entlassungsbericht und Einschätzungen

von Rehabilitant a.D.01.04.2016 | 20:51
1142 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, kürzlich habe ich eine med. Reha abgeschlossen. Den ärztlichen Entlassungsbericht habe ich wegen Fehlern bei der Klinik reklamiert. Muss ich das der DRV mitteilen? Die andere Frage: Ich habe einiges an Eindrücken bei der Reha gewonnen. Wer könnte Ansprechpartner hierfür bei der DRV sein? Es geht um Qualität, Gestaltung der Klinik und der Reha durch die Klinik und Klinikauswahl durch die DRV. Vielen Dank.

2 Antworten

GroKoam 02.04.2016 | 08:21
Das Tacheles - Forum wird sich Deiner annehmen.
Schadeam 02.04.2016 | 10:25
Zu Frage 1: wenn es wichtig ist ja, z. B. wenn es nach der Reha um eine Rente ginge und im Bericht etwas völlig verkehrtes stünde, was das rentenverfahren beeinflusst. Gehen Sie nach der Reha wieder arbeiten und gehen davon aus dass das noch Jahre so weitergeht, interessiert es eigentlich keinen Menschen, ob Fehler (egal ob gravierend oder nicht) im Bericht stehen. Denn wenn Sie Jahre später in Rente oder erneut in Reha gehen, ist völlig egal was heute festgestellt wurde. zur anderen Frage: Sie können der Klinik und der DRV alles mitteilen was Sie an Kritik und Anregungen haben.......ob diese Kritikpunkte oder Ihre Verbesserungsvorschläge angenommen werden oder letztlich irgendwo versanden, weiß keiner. Wenn es Ihnen gut tut alles was Sie als wichtig erachten niederzuschreiben, tun Sie das doch bitte. Ist allein Ihre Einschätzung ob das was bringt oder unnütze Arbeit ist.
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