Frage: Die befristete EMR endet 10/19. ab 06/19 kann "vorgezogene" SB-Rente beantragt werden.
Endet die EMR zu diesem Zeitpunkt 06/19 und mann wird dann u.U. autom. in die SB-Rente überführt?
Die Frage deshalb, da die EMR höher ist, als die SB-Rente. Muss die Rente zu diesem Zeitpunkt 06/19 beantragt werden?
MfG Paul
19.12.2018, 10:56
Experten-Antwort
Hallo Paul,
eine automatische Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente wegen Schwerbehinderung erfolgt nicht. Sofern Sie keinen Antrag auf eine Altersrente stellen, erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente weiter bis 10/2019. Wir empfehlen allerdings ca. 3 Monate vorher die Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
19.12.2018, 11:33
von
???
"Die Frage deshalb, da die EMR höher ist, als die SB-Rente."
Kann aufgrund des Besitzschutzes nicht sein.
19.12.2018, 12:04
von
Ruth
Zitiert von: ???
"Die Frage deshalb, da die EMR höher ist, als die SB-Rente."
Kann aufgrund des Besitzschutzes nicht sein.
Es sei denn ein Versorgungsausgleich kommt zur Anwendung.