Hallo,
Meine passive Phase der ATZ endet nun. Bin 63 J.
Da ich gerne noch weiter arbeiten möchte um die vollen 45 Jahre voll zu bekommen, habe ich nun die Möglichkeit über/für einen externen Dienstleister bei einer Montagestelle des Ex-Arbeitgeber im Rahmen der AÜG zu arbeiten.
Ist dies möglich, zumal ich ja ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber eingehe.
[quote=374444]Ist dies möglich, zumal ich ja ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber eingehe./quote]
Hallo Skyraider,
schlicht JA.
der ATZ-Vertrag löst nur Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis beim jetzigen AG auf/verhinderte kein neues Beschäftigungsverhältnis und verpflichtet Sie nicht, dann unmittelbar die Altersrente zu beantragen. Die Wahl eines späteren Rentenbeginns steht Ihnen frei.
Gruß
w.
Hallo, Skyraider,
seitens der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Gründe, die dagegen sprechen, ein Beschäftigungsverhältnis im AÜG-Rahmen bei einem anderen Arbeitgeber einzugehen, um die Wartezeit von 45 Jahren zu erreichen. Arbeitsrechtliche Regelungen können Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Dabei wünschen wir viel Erfolg und Spaß bei Ihrem neuen Arbeitgeber.