Hallo,
bin total verzweifelt, vielleicht kann mir jemand helfen.
Folgender Sachverhalt:
Arbeitslosengeldbezug vom 22.05.2008 bis 12.08.2008 ( Au ab 01.07.2008 wegen Bandscheibenvorfall). Krankengeld vom 13.08.2008 bis 16.09.2008 (Aufhebung Arbeitslosengeldbescheid ab 12.08.2008), danach vom 17.09.2008 bis 26.11.08 Übergangsgeld DRV wegen Entwöhnungstherapie, arbeitsfähig entlassen, vom Hausarzt wegen Bandscheibe weiterhin AU geschrieben vom 27.11.2008 bis 15.12.2008 und weiterhin. Nun sagt meine Krankenkasse ( DAK ) ich müsse mich unbedingt morgen am 16.12.2008 arbeitslos melden, ansonsten stehe ich nach 4 Wochen AU ohne Geld da.Sachbearbeiter der DAK hat irgendwas von Nahtlosigkeit gefaselt, wie soll ich mich arbeitslos melden wenn ich doch AU bin und wieso stehe ich in 4 Wochen ohne Geld da, hab doch erst knapp 1 Monat Krankengeld bezogen? DAK will nun nur das Krankengeld vom 27.11.2008 bis 15.12.2008 bezahlen.Ist das so in Ordnung? Beim Hausarzt liegt ein Antrag auf weitere med. Reha wegen Bandscheibenprolaps L4/L5, der nächste Woche mit weiterem Gutachten rausgeht.Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank mal im vorraus.
MfG
Andy
Hallo Andy,
ich kann Ihnen empfehlen, Ihre Frage im Bandscheibenforum (so in Google eingeben, dann 1.Link) zu stellen. Dort wird Ihnen sicher weitergeholfen, auch bezügl. der Krankschreibung.
Gruß Kika
Hallo,
warum stellen Sie ihre Frage nicht einfach der DAK???Sicher haben Sie doch auch ein Schreiben über die geplante Einstellung der KG-Zahlung erhalten??Was stand denn da drin???
Hatten Sie ggf. in den letzten 3 Jahren schon AU-Zeiten wegen Bandscheibe oder aufgrund der Ursache, die zur Entwöhnungsbehandlung führte???
Hallo,
bin ab 01.07.2008 erstmalig wegen Bandscheibe AU. Der Kontakt mit der DAK war persönlich ohne Schriftstück etc., der Sachbearbeiter meinte was von Diskrepanzen zwischen der Entlassung aus der Entwöhnung ( arbeitsfähig) und der nun weiteren AU. Auf jeden Fall soll ich mich morgen alo melden, schriftliche Nachricht folgt keine, ich könne mich ja dann am Montag gleich wieder AU melden, mit 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitsamt, so war seine Aussage. Mir kommt das alles ziemlich spanisch vor, Ihnen auch?
Bitte in Krankenkassenforum.de Frage stellen!
So einfach kann es sich die Krankenkasse nicht machen. Hier bestehen nach Ihren Angaben 2 Diagnosen. Wenn Sie nun weiter wegen ihrer Bandscheibe Au geschrieben sind, so wird die KK auch weiter Krankengeld zahlen müssen.
Aber: Sind ggf. noch weitere Vorerkrankungen vorhanden, die mit der Entwöhnung im Zusammenhang stehen?
Spanisch kommt mir das nicht vor. Glaub, in Spanien läuft das auch nicht so merkwürdig...;-)...
Also, meine unverbindliche Meinung hierzu ist: wenn die DAK einfach die Zahlung einstellen will, sollte sie Ihnen schon einmal ein Schriftstück mit Anhörungsmöglichkeit senden. Einfach zu sagen, wegen Diskrepanzen stellen wir mal ein...also so gehts, wenn es denn so war, natürlich nicht.
Wenn ihr "Hausarzt" und der Rehaarzt unterschiedliche Auffassungen bzgl. der Au haben, dann ist der normale Weg, dass die Krankenkasse doch mal den Medizinischen Dienst(MDK) einschaltet.
So wie ich Sie verstehe, haben Sie ja eine AU-Bescheinigung, die im Anschluß an die Entwöhnung von ihrem Hausarzt ausgestellt wurde. Darauf würde ich gegenüber der Kasse bestehen und dies in schriftlicher Form deutlich machen.
Die Krankenkasse kann gemäß § 51 SGB V dazu auffordern einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Wahrscheinlich hat die Krankenkasse hierzu aufgefordert. Dann gilt wegen § 116 Abs. 2 SGB VI dieser Antrag als Rentenantrag. Bis der Rentenversicherungsträger geklärt hat, ob Erwerbsminderung vorliegt, hat der Versicherte bei der Agentur für Arbeit gemäß § 125 abs. 1 SGB III einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Rahmen der sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung".
Hallo, danke mal für die Antworten, in Bezug auf die des Experten muß ich widersprechen bzw. weiß immer noch nicht weiter:
AU bestand ab 01.07.08 nur wegen der Bandscheibe, nicht wegen der Sucht, in der Suchttherapie lediglich wegen Suchtabhängigkeit therapiert worden, aufgrund der umfangreichen Sporttherapie kann man wohl von einer Mitbehandlung der Bandscheibe sprechen.Dann ohne Besprechung der Bandscheibenprobleme arbeitsfähig entlassen und vom Hausarzt ab Folgetag (27.11) au geschrieben.Am Montag geht nach einem weiteren Befund eines Neurologen der Reha-Antrag an die DRV Bund zur stat. Bandscheiben-Reha. Aufgrund Suchtabhängigkeit noch nie AU gewesen.Die Krankenkasse hat nicht zur Reha aufgefordert, ganz im Gegenteil von der DAK kommt gar keine Hilfe, lediglich jetzt gestern diese mündliche Aufforderung zur Alo-Meldung, da ich "ansonsten in 4 Wochen ohne Geld dastehe!, die Sache wäre äußerst kompliziert. Also ich kann das nicht nachvollziehen und bin da eher misstrauisch. Sowas belastet natürlich in der ersten Abstinenzzeit sehr und ich weiß nicht mehr was ich nun tun soll. Haben Sie einen Rat? Will mich die Krankenkasse loshaben?
Hallo, so langsam kommt Licht ins Dunkel, hab mal ein bißchen nachgeforscht.Kann mir das jemand bzw. der Experte bestätigen?
Nach § 19 SGB V geht der nachgehende Krankengeldanspruch nur 1 Monat, also in meinem Fall wegen Nichtvorliegen der entsprechenden Mitgliedschaft nach der Reha. Ist das die Vorschrift die in meinem Fall greift, und ist die Anwendung bei mir korrekt? Vielen Dank mal für die bisherigen Antworten, einen Lösungsansatz haben wir schon mal.
Aus dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt kommt der nachgehende Leistungsanspruch nicht zum Tragen. Das wäre z.B. nur der Fall, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht und sie nach der Entlassungs aus der Reha eine neue Erstbescheinigung eingereicht hätten (Bsp. Entlassung Reha 30.11., Erstbescheinigung ab 06.12.).
Wenn es eine durchgängige Au ist und keine weiteren Vorerkrankungen vorliegen, so muss die Krankenkasse hier weiter Krankengeld zahlen.
Hallo,
wie lange wollen Sie eigentlich noch "rumeiern"?? Rufen Sie endlich bei der DAK an und lassen sich genau erklären, warum es zu dieser Vorgehensweise kommt und verlangen Sie eben ein Schriftstück darüber. Kann mir auch nicht vorstellen, dass dies nicht geschieht.
Hallo, zud dem vorigen Beitrag: Mit "Rumeiern" hat das überhaupt nichts zu tun, sondern mit der nicht näher begründeten mündlichen Aussage eines äußerst unfreundlichen Mitarbeiters der Krankenkasse, die auch nicht telefonisch konkretisiert wurde. Zum Beitrag von Chris: Ja, ich bin ab dem 27.11.08 aufgrund einer Erstbescheinigung weiter AU nach arbeitsfähiger Entlassung aus der Therapiemaßnahme ( Entlassung 26.11.08), beim Arzt war ich am 28.11.08 und natürlich habe ich mich am Dienstag auch wieder arbeitssuchend gemeldet.Somit wäre die Aussage ich stehe in 4 Wochen ohne Geld da ja nachvollziehbar, da der § 19 Abs. 2 SGB V nur 4 Wochen greift, die Frage ist aber, kommt § 19 Abs. 2 SGB V hier definitiv zur Anwendung? Um einen rechtlichen Nachteil zu vermeiden würde ich die Anwendung gerne korrekt angewendet wissen um mir dann auch Gedanken über die weitere Vorgehensweise zu machen, was bedeutet soll ich mich so wie ja der Mitarbeiter sagte in einer Woche wieder AU mit 6 Wochen LFZG der Arbeitsagentur melden oder soll ich auf den Erfolg der weiteren Reha bauen und an allen Maßnahmen der Arbeitsagentur teilnehmen, trotz enormen Bandscheibenschmerzen?
Danke mal für eure Antworten und die des Experten.
MfG
Andy
Jetzt muß ich auch mal was dazu sagen...
Cayin, die ganze Angelegenheit ist nun mal kein "Problem" der DRV. Deshalb muß ich @egal schon Recht geben. Es wird Ihnen hier im Forum definitiv keiner eine befriedigende Antwort geben können, auch nicht der Experte.
Wenn Sie die Krankenkasse bei einem Problem mit der DRV kontaktieren würden, könnten Ihnen die Mitarbeiter der KK mit Sicherheit auch nur eine vage Auskunft geben.
Deshalb: Wenn der Mitarbeiter der Krankenkasse am Telefon unfreundlich ist und Ihnen keine korrekte Auskunft geben kann/will, verlangen Sie den Vorgesetzten!
Und vor allem: Sie haben das Recht auf eine SCHRIFTLICHE Bestätigung der Krankenkasse über die Dauer Ihres KG-Anspruches und was Sie danach machen müssen. Dieses Recht würde ich einfordern.
Bei der Krankenkasse muß man Ihnen doch auch sagen können, ob und weshalb überhaupt die MITGLIEDSCHAFT endet, wenn schon der § 19 Abs. 2 SGB V zur Anwendung kommt/kommen würde! Dieses Ende der Mitgliedschaft müßte Ihnen dann auch schriftlich mitgeteilt werden. SO geht´s ja schließlich nicht!
MfG Rosanna.
Wenn ihr Arzt keine durchgängige AU in Form einer Folgebescheinigung attestiert hat, so ist die Entscheidung der Krankenkasse korrekt. Sprechen Sie doch mit ihrem Arzt und fragen ihn, ob er aus medizinischer Sicht eine Folge-AU attestieren kann.