Hallo, ich beziehe volle EMR befristet bis zum 31.3.2023. Die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langj. Versicherte sind am 1.9.22 erfüllt. Muß ich einen Antrag auf Verlängerung der EMR stellen bis zur Regelaltersrente oder kann ich auch einen Antrag auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte stellen?
In erster Linie müssten sie das entsprechende Alter für den Wechsel in die Regelaltersrente haben. Allein die Tatsache das sie 45 Jahre Versicherungszeit haben ist leider nicht ausreichend. Aber wenn sie bereits mehr als 35 Jahre Versicherungszeit haben, könnten sie möglicherweise bereits in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln ohne weitere Abzüge, das sie ja aus der EMR kommen.
Welches Geburtsjahr haben sie? Hier finden sie Informationen zum frühestens Zeitpunkt:
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche-altersrenten.html
Ich bin von 1958 und habe die 45 Jahre bereits voll. Wie gesagt, Voraussetzungen sind erfüllt.
Dann würde ich an Ihrer Stelle den für Sie und die DRV einfachen Weg der Altersrente wählen.
Wenn Sie stattdessen die EM Verlängerung beantragen geht es möglicherweise um Arztberichte, Gutachten o.ä. - all das ist bei der AR nicht nötig.
Sie haben es somit selbst in der Hand!
Und geringer werden kann die AR nicht.
Guten Morgen Tabita,
Sie können selbstverständlich zum 01.09.2022 bereits die Umwandlung in die Altersrente beantragen, wenn die Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt werden. Sie sollten aber vorher eine Probeberechnung der Altersrente anfordern.
Der Antwort von „KSC“ kann ich leider nicht uneingeschränkt zustimmen, da im Rahmen der Grundrentenprüfung leider in Einzelfällen die Altersrente doch geringfügig niedriger werden kann.